Krieg in der Ukraine

Brandenburg weitet Erstuntersuchungen für Flüchtlinge aus

Neben der Untersuchung auf Tuberkulose soll vor allem bei Kindern und Jugendlichen der allgemeine Impfstatus erhoben werden.

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Im brandenburgischen Cottbus kommen derzeit viele Flüchtlinge aus der Ukraine an. Für diejenigen, die in dem Bundesland bleiben, ist die medizinische Erstuntersuchung geregelt.

Im brandenburgischen Cottbus kommen derzeit viele Flüchtlinge aus der Ukraine an. Für diejenigen, die in dem Bundesland bleiben, ist die medizinische Erstuntersuchung geregelt.

© Frank Hammerschmidt/picture alliance

Potsdam. In insgesamt 28 Brandenburger Krankenhäusern soll es künftig medizinische Erstuntersuchungen für Geflüchtete aus der Ukraine geben. Einen entsprechenden Rahmenvertrag unterzeichneten am Mittwoch das Brandenburger Gesundheitsministerium und die Landeskrankenhausgesellschaft.

Besonders bei Kindern und Jugendlichen soll dabei der allgemeine Impfstatus überprüft und bei Bedarf eine COVID sowie eine Masernimpfung angeboten werden.

Für den Besuch von Kitas und Schulen muss in Deutschland eine Masernimpfung verpflichtend nachgewiesen werden. Ziel der auf freiwilliger Basis durchgeführten Erstuntersuchungen ist es nach Angaben des Potsdamer Gesundheitsministeriums, die Ausbreitung ansteckender Infektionskrankheiten wie der Tuberkulose.

Die Ukraine hat eine der höchsten TBC-Inzidenzen in Europa und ist unter den zehn Ländern, in denen weltweit die meisten multi-resistenten Tuberkulose-Fälle bekannt sind.

Bei Bedarf wird gegen COVID und Masern geimpft

Die Untersuchung umfasst nach Angaben des Ministeriums eine Anamnese und körperliche Untersuchung, einschließlich Blutdruck- und Pulsmessung sowie eine Röntgenuntersuchung der Lunge.

Bei Kindern, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie Schwangeren sei von einer Röntgenuntersuchung abzusehen und stattdessen zu diagnostizieren, ob aufgrund anderer Befunde eine Lungentuberkulose zu befürchten ist. Darüber hinaus wird der allgemeine Impfstatus abgefragt. Bei Bedarf sollen fehlende Schutzimpfungen, zum Beispiel gegen COVID-19 oder Masern, angeboten werden.

Auch niedergelassene Ärzte können die Untersuchungen vornehmen

„Wir wissen, dass die Impfquote gegen SARS-CoV-2 in der Ukraine gering ist und dass dort Tuberkulose-Fälle bekannt sind“, sagte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne). „Zu einer guten Gesundheitsversorgung gehört, dieses Infektionsrisiko nach der Ankunft so weit wie möglich zu minimieren.“

Man habe die humanitäre Verpflichtung, Menschen, die vor solch einem fürchterlichen Angriffskrieg fliehen müssen, zu helfen. Neben dem Angebot an den Kliniken könne die freiwillige medizinische Erstuntersuchung nach Angaben des Ministeriums grundsätzlich auch durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte durchgeführt, dokumentiert und über das Regelsystem abgerechnet werden. Ebenso können Arztpraxen dazu von den Gesundheitsämtern beauftragt oder vertraglich gebunden werden. (lass)

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