Schleswig-Holstein

Corona-Quarantäne missachtet: Staatsanwaltschaft ermittelt

Weil ein auf COVID-19 positiv getesteter Mann aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde die Quarantäne-Regeln missachtet hat, ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft.

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Weil ein auf COVID-19 positiv getesteter Mann sich nicht an die Regeln gehalten hat, muss er jetzt mit einer Strafe rechnen.

Weil ein auf COVID-19 positiv getesteter Mann sich nicht an die Regeln gehalten hat, muss er jetzt mit einer Strafe rechnen.

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Rendsburg /Kiel. Wer positiv auf COVID-19 getestet wird, gehört in Quarantäne. Dies ist nicht nur aus medizinischen Gründen sinnvoll, sondern auch vom Infektionsschutzgesetz gedeckt. Ein Mann aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde hat dies missachtet – nun ermittelt die Staatsanwaltschaft und ihm droht eine empfindliche Strafe.

Der Mann befand sich nach Rückkehr aus einem Risikogebiet in Quarantäne und wurde auf COVID-19 getestet. Nachdem der Test positiv ausfiel, informierte ihn das Gesundheitsamt des Kreises über das Ergebnis und die Konsequenzen telefonisch. Dabei wurden auch seine persönlichen Kontakte der vergangenen 14 Tage aufgenommen. Außerdem erhielt er schriftlich eine Absonderungserklärung zur häuslichen Quarantäne.

Positiver Test war Mann egal

Bei der späteren Befragung einer ermittelten Kontaktperson durch Mitarbeiter des Kreises stellte sich dann heraus, dass der infizierte Betroffene die Quarantäne nicht eingehalten und direkten Kontakt mit anderen Menschen hatte – offenbar bevor und nachdem er sein Testergebnis erfahren hatte.

Damit hatte er nicht nur gegen die Quarantäneverordnung des Kreises, sondern auch gegen die Absonderungserklärung verstoßen – was den Verdacht einer Straftat erhärtet. Deshalb hat der Kreis den Fall inzwischen an die Kieler Staatsanwaltschaft abgegeben.

Die teilte auf Anfrage der „Ärzte Zeitung“ mit, dass sie bei ihren Ermittlungen wegen eines möglichen Verstoßes gegen Paragraf 75 des Infektionsschutzgesetzes den Beschuldigten und die Kontaktpersonen befragen lassen wird. Bei einem solchen Verstoß sieht das Gesetz Sanktionen in Form einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor. Bei Ersttätern, so die Staatsanwaltschaft, sei eine Freiheitsstrafe aber „eher nicht zu erwarten“.

Verstöße werden nachdrücklich verfolgt

Ein Sprecher sagte außerdem: „Schon aus generalpräventiven Erwägungen bemühen wir uns, Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz nachdrücklich zu verfolgen, damit entsprechende Straftaten schnell und angemessen sanktioniert werden.“ Nach Kenntnisstand der Staatsanwaltschaft ist dies das erste Verfahren, das wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Norden in Gang gesetzt wird. (di)

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