Kritik an Landkreistag Baden-Württemberg
Hausärzteverband: Keine Kostenverschiebung von Kliniken auf Vertragsärzte
Der Hausärzteverband Baden-Württemberg wehrt sich gegen Reformen, bei denen Vertragsärzte für Finanzlücken in der stationären Versorgung büßen sollen. Nötig sei die Einbeziehung der Hausärzte in die Gesetzgebungsvorhaben.
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Sind wenig erfreut über Interpretationen der geplanten Krankenhausreform zu Lasten von ambulanten Ärztinnen und Ärzten: Professor Nicola Buhlinger-Göpfarth (li.) und Dr. Susanne Bublitz, Vorsitzende des baden-württembergischen Hausärzteverbands.
© Silicya Roth
Stuttgart. Der baden-württembergische Hausärzteverband hat davor gewarnt, die Krankenhausreform und die Neuordnung der Notfallversorgung zu Lasten der ambulant tätigen Ärzte auszurichten. Die bisher vorliegenden Reformvorschläge hätten nicht das Ziel, eine gute medizinische Versorgung sicherzustellen, „sondern den finanziellen Engpass der Kliniken zu beseitigen“, heißt es in einer Mitteilung des Verbands vom Freitag.
Dabei werde überhaupt nicht bestritten, dass die stationäre Versorgung reformiert werden müsse, heißt es. Indes zeige in den Papieren der Expertenkommission immer häufiger, dass „der ambulante Sektor für die Finanzlücken der Kliniken einspringen soll“, kritisiert die Vorsitzende des Landeshausärzteverbands Professor Nicola Buhlinger-Göpfarth. Sie verweist dafür auf ein Positionspapier des Landkreistags Baden-Württemberg.
Für Fehlbeträge sollen die KVen aufkommen
Darin werden von der Expertenkommission vorgeschlagene Level Ii-Krankenhäuser kurzer Hand dem ambulanten Sektor zugeordnet – inklusive der Finanzierungsverantwortung: Diese an der Sektorengrenze angesiedelten Einrichtungen könnten nach Auffassung des Landkreistags die „sektorenübergreifende Versorgung bereichern“, wenn ihre Trägerschaft eindeutig geklärt ist und sie „in das Regelfinanzierungssystem implementiert sind, sodass sie dauerhaft ohne kommunale Subventionierung auskommen.“
Kommunen sollte in Fällen einer drohenden Unterversorgung die Möglichkeit eröffnet werden, solche Einrichtungen zu betreiben und „mögliche finanzielle Fehlbeträge zu Lasten der an die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung entrichteten Gesamtvergütung zu buchen“, schreibt der Landkreistag in dem „Für eine gelingende Krankenhausreform“ betitelten Papier.
Für den Hausärzteverband würden auf diesem Wege Kosten für solche 1i-Kliniken in den ambulanten Sektor verschoben. „Wir brauchen aber keine Kostenverlagerung, um ineffiziente Strukturen zu erhalten, sondern eine effektive sektorenverbindende Versorgung“, moniert Buhlinger-Göpfarth.
„Realitätsfremder“ Vorschlag der Regierungskommission
Praxisfremd gestalteten sich die Vorschläge der Regierungskommission zur Reform der Notdienste: Die künftigen „Integrierten Notfallzentren (INZ) sollen in Kliniken eingerichtet und über Pflichtdienste durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte besetzt werden – vor allem durch Allgemeinmediziner und einige Facharztgruppen wie die Chirurgie und die Anästhesie. Es sei „realitätsfremd“, dass Hausärzte in Zeiten, in denen sie normalerweise Patienten in ihren Praxen versorgen, Pflichtdienste in einer Klinik übernehmen könnten, beklagt der Hausärzteverband.
Als Folge würde die wohnortnahe Versorgung in den Praxen „zugunsten eines klinikzentrierten Ansatzes destabilisiert“ werden, kritisiert die Ko-Vorsitzende des Verbands Dr. Susanne Bublitz. Das Kernproblem der genannten Ansätze bestehe im mangelnden Einbezug der Hausärzte in die geplanten Reformen, hieß es. (fst)