Geburtshilfe
Hessens Landesregierung fördert Einrichtung hebammengeleiteter Kreißsäle
Kliniken können für die Einrichtung eines Hebammenkreißsaals bis zu 25.000 Euro beim hessischen Sozialministerium beantragen. Wer bereits darüber verfügt, erhält bis zu 12.500 Euro.
Veröffentlicht:Wiesbaden. Das hessische Sozialministerium will Kliniken beim Ausbau des Modells „Hebammengeleiteter Kreißsäle“ helfen und lobt dazu Fördergelder aus. Wie das Ministerium am Freitag mitteilte, unterstützt die Landesregierung die Kliniken bei der Einrichtung eines solchen Kreißsaals mit bis zu 25.000 Euro. Kliniken, die bereits darüber verfügen, können bis zu 12.500 Euro erhalten.
Mit dem Geld sollen die Kliniken Fachpersonal auf Basis eines von Hebammen und Ärzteschaft erarbeiteten Kriterienkatalogs für den Einsatz in einem solchen Kreißsaal schulen können. Das Betreuungsmodell in der Geburtshilfe sieht vor, dass Frauen von Hebammen im klinischen Umfeld in der Schwangerschaft, während und nach der Geburt sowie im Wochenbett betreut werden.
„Die Implementierung von Hebammenkreißsälen in Hessen ist ein wichtiger Schritt, um eine frauenorientierte, interventionsarme Geburtshilfe anzubieten“, sagte die Vorsitzende des Landesverbands der Hessischen Hebammen, Martina Klenk. Es sei durch zahlreiche Studien belegt, dass eine hebammengeleitete Geburtshilfe für gesunde Frauen, die gesunde Kinder erwarten, das beste Angebot darstelle.
Kein Ersatz für ärztlich geleiteten Kreißsaal
Der Hebammenkreißsaal sei kein Ersatz für den üblichen ärztlich geleiteten Kreißsaal, betont das Sozialministerium, sondern eine Erweiterung des Angebots. Beide Abteilungen sollten in enger Kooperation zusammenarbeiten, so dass Frauen im Falle einer Komplikation vom Hebammenkreißsaal in die ärztliche Betreuung des zweiten Kreißsaals weitergeleitet werden könnten. Mit dem Ausbau von Hebammenkreißsäle solle die übergreifende Zusammenarbeit von Hebammen und Ärzteschaft gefördert werden, sagte Sozialminister Kai Klose (Grüne).
Anträge können laut Ministerium dort ab sofort bis zum 15. August 2024 gestellt werden. Das Modell wird bereits in mehreren Bundesländern praktiziert, beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Sachsen. (bar)