Vorstoß zur Teil-Impfpflicht
Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen: Bayern streicht erneute Abfrage
Nur neu eingestellte Mitarbeiter müssen ab Oktober in Bayern ihren vollständigen Corona-Impfschutz nachweisen. Die Vorgaben aus Berlin seien „realitätsfern“, erklärt Landesgesundheitsminister Holetschek.
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Die bayerische Landesregierung will die einrichtungsbezogene Impfpflicht nur noch eingeschränkt vollziehen und auf eine erneute Abfrage des Impfstatus bei allen Beschäftigten verzichten.
© Michael Bihlmayer / CHROMORANGE / picture alliance
München. Bayern geht bei der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht ab Anfang Oktober eigene Wege: Landesgesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hat angekündigt, dass in Gesundheitseinrichtungen kein neuerlicher Nachweis über das Vorliegen eines vollständigen Immunschutzes von den Beschäftigten verlangt werde.
Nur neue Mitarbeiter müssten ab Oktober ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über das Vorliegen eines vollständigen Impfschutzes vorlegen. Dieser müsse dann den strengeren Anforderungen genügen: Nötig sind dann entweder drei Impfungen oder zwei Impfungen und ein Genesenen-Nachweis, so Holetschek.
Damit weiche man von der „realitätsfernen Linie der Bundesregierung ab“, hieß es. Er habe die Rechtslage prüfen lassen, da von der Ampel-Koalition „keine schnelle und sinnvolle Lösung zu erwarten ist“.
Der Freistaat könne die Nachweispflichten laut Infektionsschutzgesetz zwar nicht generell aussetzen. Für die bereits vor dem 1. Oktober Beschäftigten müssten künftig aber weiterhin nur zwei Impfungen oder eine Impfung und eine überstandene Infektion nachgewiesen werden.
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Beifall von der Deutschen Krankenhausgesellschaft
Dies wertet der Minister als „massive Entlastung für Betroffene, Einrichtungen, Unternehmen und Gesundheitsämter“. Der Freistaat habe schon vor Wochen von der Anordnung von Bußgeldern sowie von Betretungs- und Tätigkeitsverboten abgesehen, berichtet er.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) unterstützte den Vorstoß aus Bayern. Es müsse verhindert werden, dass ab 1. Oktober erneut der Impfstatus aller Mitarbeiter im Gesundheitswesen überprüft werde. Es gehe dabei nicht nur um den bürokratischen Aufwand.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht habe vielmehr auch ihre faktische Begründung verloren, argumentiert die DKG. Der Bundesgesundheitsminister habe selbst in einem Interview betont, die Impfung schütze nicht vor Ansteckung – allenfalls gelte dies nur für einen kurzen Zeitraum nach der vierten Impfung. (eb)