Sachsen

Kassen und Krankenhausgesellschaft ermöglichen Übergangspflege

Betreuung auch nach der Entlassung aus dem Krankenhaus: Ersatzkassen und Krankenhausgesellschaft Sachsen einigen sich auf Regelungen zur Übergangspflege ab Januar 2023.

Veröffentlicht:

Dresden. In Sachsen können sich vom Jahresbeginn an Kranke auch in Kliniken nach der eigentlichen Entlassung noch pflegen lassen. Die Ersatzkassen hätten für die gesetzlichen Kassen mit der Krankenhausgesellschaft Sachsen eine Vereinbarung für die Übergangspflege im Krankenhaus ab Januar 2023 abgeschlossen, teilte die Landesvertretung Sachsen des Verbands der Ersatzkassen diese Woche in Dresden mit.

Unterstützung von bis zu zehn Tagen

„Lassen sich nach einer stationären Krankenhausbehandlung beispielsweise eine Pflege zu Hause oder eine Kurzzeitpflege nicht sicherstellen, besteht die Möglichkeit, die neu geschaffene ‚Übergangspflege im Krankenhaus‘ in Anspruch zu nehmen“, so Silke Heinke, Leiterin der Landesvertretung Sachsen. Betroffene würden für bis zu zehn Tage in der Klinik weiterversorgt, in der sie zuvor behandelt worden seien.

„Die Übergangspflege umfasst die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die Aktivierung der Versicherten, die Grund- und Behandlungspflege, das Entlassmanagement, Unterkunft und Verpflegung und im Einzelfall erforderliche ärztliche Behandlung“, ergänzte Heinke. „Damit kann sie an der Schnittstelle von stationären und pflegerischen Leistungen eine sinnvolle Ergänzung der Versorgung sein.“ (sve)

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