Westfalen-Lippe

Kinder und Corona: Kammer mahnt Augenmaß an

Kammer-Chef Gehle wirbt für einheitliche Vorgaben in nordrhein-westfälischen Schulen und für pragmatische Quarantäneregeln.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:

Münster. Der Umgang mit Kindern ist für den Präsidenten der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) Dr. Hans-Albert Gehle zu einer zentralen Herausforderung in der Corona-Pandemie geworden. „Wir haben den jungen Menschen viel abverlangt, sie verlangen jetzt zu Recht, dass wir ihnen einiges zurückgeben“, sagte Gehle in Münster. Es müsse unbedingt verhindert werden, dass Kitas und Schulen wieder schließen.

Fast vier Millionen Erwachsene über 60 seien noch nicht geimpft. Das dürfe nicht dazu führen, dass die Kinder wieder zurückstecken müssen. Wenn Schüler mit Corona infiziert sind, sollte nicht die gesamte Klasse in Quarantäne geschickt werden, sagte Gehle. „Das ist nicht der richtige Weg.“ Stattdessen könnte man gezielt Kinder schützen, die besonders gefährdet sind, und die Quarantäne sonst auf die engen Kontaktpersonen beschränken.

Reinhardt hält 2G-Regel für unangemessen

Zudem müsse beobachtet werden, ob ein Kind wirklich erkrankt oder nur einen positiven Virus-Nachweis hat. Gehle hofft auf Studien, die zurzeit an Universitätskliniken laufen zu Fragen wie der Viruslast und zur Infektiosität bei Kindern unter zwölf Jahren. An den Ergebnissen sollte man die weitere Strategie ausrichten.

Es dürfe nicht sein, dass jede Stadt mit Corona-Infektionen an Schulen anders umgeht, betonte er. „Zumindest auf nordrhein-westfälischer Ebene sollte es ein gemeinsames Vorgehen geben.“

Kammervizepräsident Dr. Klaus Reinhardt kann nicht nachvollziehen, dass sich Kinder im Unterschied zu Reise-Rückkehrern nicht nach fünf Tagen freitesten dürfen. „Man sollte mit ein bisschen Augenmaß, mit pragmatischem Menschenverstand agieren.“ Der Präsident der Bundesärztekammer hält es für zumutbar, von den Menschen in weiten Bereichen den Nachweis der Impfung, der Genesung oder eines negativen Tests zu verlangen (3G-Regel). Eine grundsätzliche 2G-Regel wäre dagegen unangemessen, sagte er. Anders sehe es aus, wenn in bestimmten Situationen die Impfung oder die Genesung quasi als Belohnung eingesetzt wird, etwa durch einen Verzicht auf die Maskenpflicht. „Ein gewisses Maß an Differenzierung kann man betreiben.“

Arbeitgeber dürfen nicht nach dem Impfstatus der Mitarbeiter fragen. Das gelte auch für Krankenhäuser, sagte Gehle. „Aber man kann sagen: Man muss sich jeden Tag testen, aber wer geimpft ist, muss das nicht.“ Das Personal in den Kliniken und den Altenheimen müsse sich seiner Verantwortung bewusst sein.

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