Baden-Württemberg
Lucha sieht Wert für Corona-Warnstufe bald erreicht
Für Ungeimpfte kann es in Baden-Württemberg bald ungemütlicher werden. Weil dann die Corona-Warnstufe erreicht wird, müssen sie vielerorts PCR-Tests vorweisen.
Veröffentlicht:
Rechnet damit, dass ab Freitag in Baden-Württemberg die Corona-Warnstufe gelten wird: Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne).
© Sebastian Gollnow/dpa
Stuttgart. Angesichts der steigenden Corona-Ansteckungszahlen und der angespannten Lage auf den Intensivstationen in Baden-Württemberg geht Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) von schärferen Einschränkungen für Ungeimpfte schon ab kommenden Freitag (29. Oktober) aus.
„Ich rechne tatsächlich damit, dass die für das Erreichen der Warnstufe erforderliche Zahl der Corona-Kranken auf Intensivstationen schon am Mittwoch erreicht werden könnte“, sagte Lucha am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. „Wenn der Wert dann am Donnerstag nicht wieder unter 250 sinkt, rufen wir am Freitag, also nach zwei Werktagen, die Warnstufe aus.“
Nach der Corona-Verordnung treten strengere Maßnahmen für ungeimpfte Menschen automatisch landesweit in Kraft, wenn der Wert von 250 an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen erreicht oder überschritten wird. Dann würden für Ungeimpfte unter anderem wieder Kontaktbeschränkungen gelten.
Zudem müssten Menschen, die weder gegen das Virus geimpft noch von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind, in vielen Bereichen negative PCR-Tests vorweisen.
Zahl der Patienten auf Intensivstationen steigt auf 234
Die Zahl der COVID-Patienten auf den Intensivstationen war am Dienstag im Vergleich zum Vortag um vier auf 234 gestiegen. Die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz lag am selben Tag bei 3,8 – das ist die Zahl der Menschen, die pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche mit Corona-Symptomen in eine Klinik kommen. Liegt sie an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen bei 8,0 oder darüber, ist das ebenfalls ein Kriterium für die Corona-Warnstufe.
Wird nach der Warnstufe auch die Alarmstufe überschritten (390 Intensivbetten belegt, Hospitalisierungsinzidenz von 12), dann würde in vielen Bereichen der Öffentlichkeit die 2G-Regel gelten – Ungeimpfte hätten dann beispielsweise zu Restaurants, Museen oder Vereinsfeiern keinen Zutritt mehr. (dpa)