Corona-Impfung
Saarland: Tauziehen um Durchsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Im Ringen um die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Saarland haben die Landräte teilweise eingelenkt. Wie das Gesundheitsministerium mitteilte, sollen doch Betretungsverbote ausgesprochen werden. Allerdings wolle man sich noch über den „Ermessensspielraum“ bei der Umsetzung austauschen.
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Vollständig gegen COVID geimpft? Beschäftigten in Gesundheitseinrichtungen im Saarland, die den Impfschutz nicht nachweisen können, könnte nun doch ein Betretungsverbot drohen.
© Laci Perenyi / picture alliance
Saarbrücken. Vor einer Woche hatte der saarländische Landkreistag überraschend angekündigt, sich bei Impfverweigerern unter den Beschäftigten von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen künftig mit dem Tragen einer Maske und täglichen Corona-Tests zu begnügen. Die Landräte widersprachen damit öffentlich der Ankündigung von Gesundheitsminister Dr. Magnus Jung (SPD), er wolle die einrichtungsbezogene Impfpflicht trotz deren Befristung durchsetzen.
Die entsprechende Vorschrift ist Teil der von Bundestag und Bundesrat im vergangenen Dezember beschlossenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes und läuft Ende des Jahres automatisch aus. Jung hatte vor „einem totalen Glaubwürdigkeitsverlust“ gewarnt, wenn man vorzeitig auf eine konsequente Anwendung des Gesetzes verzichten würde.
Unterstützung von der Pflegegesellschaft
Der Vorsitzende des Landkreistages Udo Recktenwald (CDU) bezeichnete es daraufhin als „absurd“, die Vorschrift noch kurz vor ihrem Auslaufen anzuwenden. „Politik macht sich unglaubwürdig, wenn sie nicht in der Lage ist, sich zu korrigieren“, hielt er in der Saarbrücker Zeitung dem Minister entgegen. Mit Verweis auf die angespannte Personalsituation in den Einrichtungen wurden die Landräte in ihrer Haltung auch von der saarländischen Pflegegesellschaft unterstützt.
Das Gesundheitsministerium stellte nun am Wochenende nach Gesprächen mit dem Landkreistag klar, beide Seiten seien sich einig, die einrichtungsbezogene Impfpflicht „nach gültiger Rechtslage“ umzusetzen. Dazu gehöre auch das Aussprechen von Betretungsverboten. Allerdings räumte Staatssekretärin Bettina Altesleben ein, dass in der Gesetzgebung ein Ermessensspielraum vorgesehen sei. Über diesen sei man mit den Gesundheitsämtern im Gespräch.
An der grundsätzlichen Haltung ihres Hauses lies Altesleben jedoch keinen Zweifel: „Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt dem Schutz der vulnerablen Gruppen, und diesem Schutz werden wir als Aufsichtsbehörde der Gesundheitsämter auch nachkommen“, unterstrich Altesleben.