Corona-Impfung

Saarland: Tauziehen um Durchsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Im Ringen um die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Saarland haben die Landräte teilweise eingelenkt. Wie das Gesundheitsministerium mitteilte, sollen doch Betretungsverbote ausgesprochen werden. Allerdings wolle man sich noch über den „Ermessensspielraum“ bei der Umsetzung austauschen.

Dr. Michael KudernaVon Dr. Michael Kuderna Veröffentlicht:
Vollständig gegen COVID geimpft? Beschäftigten in Gesundheitseinrichtungen im Saarland, die den Impfschutz nicht nachweisen können, könnte nun doch ein Betretungsverbot drohen.

Vollständig gegen COVID geimpft? Beschäftigten in Gesundheitseinrichtungen im Saarland, die den Impfschutz nicht nachweisen können, könnte nun doch ein Betretungsverbot drohen.

© Laci Perenyi / picture alliance

Saarbrücken. Vor einer Woche hatte der saarländische Landkreistag überraschend angekündigt, sich bei Impfverweigerern unter den Beschäftigten von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen künftig mit dem Tragen einer Maske und täglichen Corona-Tests zu begnügen. Die Landräte widersprachen damit öffentlich der Ankündigung von Gesundheitsminister Dr. Magnus Jung (SPD), er wolle die einrichtungsbezogene Impfpflicht trotz deren Befristung durchsetzen.

Die entsprechende Vorschrift ist Teil der von Bundestag und Bundesrat im vergangenen Dezember beschlossenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes und läuft Ende des Jahres automatisch aus. Jung hatte vor „einem totalen Glaubwürdigkeitsverlust“ gewarnt, wenn man vorzeitig auf eine konsequente Anwendung des Gesetzes verzichten würde.

Unterstützung von der Pflegegesellschaft

Der Vorsitzende des Landkreistages Udo Recktenwald (CDU) bezeichnete es daraufhin als „absurd“, die Vorschrift noch kurz vor ihrem Auslaufen anzuwenden. „Politik macht sich unglaubwürdig, wenn sie nicht in der Lage ist, sich zu korrigieren“, hielt er in der Saarbrücker Zeitung dem Minister entgegen. Mit Verweis auf die angespannte Personalsituation in den Einrichtungen wurden die Landräte in ihrer Haltung auch von der saarländischen Pflegegesellschaft unterstützt.

Das Gesundheitsministerium stellte nun am Wochenende nach Gesprächen mit dem Landkreistag klar, beide Seiten seien sich einig, die einrichtungsbezogene Impfpflicht „nach gültiger Rechtslage“ umzusetzen. Dazu gehöre auch das Aussprechen von Betretungsverboten. Allerdings räumte Staatssekretärin Bettina Altesleben ein, dass in der Gesetzgebung ein Ermessensspielraum vorgesehen sei. Über diesen sei man mit den Gesundheitsämtern im Gespräch.

An der grundsätzlichen Haltung ihres Hauses lies Altesleben jedoch keinen Zweifel: „Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt dem Schutz der vulnerablen Gruppen, und diesem Schutz werden wir als Aufsichtsbehörde der Gesundheitsämter auch nachkommen“, unterstrich Altesleben.

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Großreform gerät unter Zeitdruck

Bereitschaftsdienst im Saarland wird völlig umgekrempelt

Das könnte Sie auch interessieren
Umgang mit Multimorbidität in der Langzeitpflege

© Viacheslav Yakobchuk / AdobeStock (Symbolbild mit Fotomodellen)

Springer Pflege

Umgang mit Multimorbidität in der Langzeitpflege

Anzeige | Pfizer Pharma GmbH
COVID-19 in der Langzeitpflege

© Kzenon / stock.adobe.com

Springer Pflege

COVID-19 in der Langzeitpflege

Anzeige | Pfizer Pharma GmbH
Für Menschen ab 60 Jahren sind die Impfungen gegen Influenza, Corona, Pneumokokken und Herpes zoster (beide nicht im Bild) Standard-Impfungen. Für Menschen ab 75 Jahren kommt die RSV-Impfung hinzu.

© angellodeco / stock.adobe.com

Respiratorisches Synzytial Virus

STIKO: Alle Menschen ab 75 gegen RSV impfen!

Kommentare
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Impfungen – ob Influenza oder Reisezeit

© Springer Medizin Verlag GmbH

Impfungen – ob Influenza oder Reisezeit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Frankfurt a. M.
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Forscher geben Entwarnung: Handys führen nicht zu einem erhöhten Risiko für verschiedene Krebsarten.

© DragonImages / stock.adobe.com

Zeitreihenanalyse

Studie: Handynutzung erhöht das Krebsrisiko nicht

Akute Atemwegssymptome – wieviel trägt die Luftverschmutzung bei? (Symbolbild mit Fotomodell)

© Sofiia / stock.adobe.com

Respiratorische Symptome

Mehr Luftverschmutzung, mehr Antibiotika