Bayern
Staatsregierung verabschiedet Corona-Fahrplan für Mai
In Bayern sind ab Samstag unter bestimmten Auflagen Besuche in Alten- und Pflegeheimen wieder erlaubt. Außerdem gibt es weitere Lockerungen in fast allen Bereichen.
Veröffentlicht:München. „Lockerungen nach einem Konzept, kein Stückwerk“, das ist nach Worten von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) die planerische Grundlage für den bayerischen Mai-Fahrplan. Angesichts der sichtbaren Erfolge bei den Infektionszahlen sieht dieser für fast alle Bereiche Lockerungen vor.
Für alle Eventualitäten gerüstet
Als Entscheidungsgrundlage für die neuen Erleichterungen nennt er umfangreiche Expertengespräche und vor allen die Zahlen zum Infektionsgeschehen in Bayern. Derzeit seien in Bayern 6400 Menschen mit COVID-19 infiziert. Der Reproduktionsfaktor betrage inzwischen 0,7. Das erlaube weitere vorsichtige Lockerungsschritte, so Söder.
Zudem sieht er das Gesundheitssystem inzwischen „für alle Eventualitäten“ gerüstet. „Alle Notfallpläne stehen, egal ob und wann eine zweite Welle kommt“, betont er.
Familienbesuche erlaubt
Der Fahrplan: Ab dem morgigen Mittwoch, 6. Mai, wird die Ausgangsbeschränkung in eine Kontaktbeschränkung umgewandelt. Damit ist es auch in Bayern wieder erlaubt, ohne triftigen Grund das Haus oder die Wohnung zu verlassen und eine nicht zum eigenen Hausstand gehörige Person zu treffen. Gestattet ist auch der Besuch von Familienangehörigen aus „gerader Linie“.
Ab Samstag soll es zudem eine Erleichterung für den Besuch von Alten- und Pflegeheimen geben. Voraussetzung für den Besuch einer Kontaktperson ist die Einhaltung des Distanzgebots, der Maskenpflicht sowie eine verbindliche Besuchsplanung. Auch sollten die Besuche nach Möglichkeit im Freien stattfinden. Man habe sich für den Samstag als Stichtag für diese Lockerung entschieden, um den Einrichtungen etwas Vorlauf für die Vorbereitungen zu geben, erklärte er.
Regionale Gestaltung der Maßnahmen
Ab kommenden Montag fällt auch die 800-Quadratmeter-Beschränkung für den Handel. Auch Einkaufszentren und Kaufhäuser dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Weitere Lockerungen sind vorgesehen für den Freizeitbereich. Ab 11. Mai ist „kontaktloser Einzelsport“ im Freien wieder erlaubt.
Sieben Tage später dürfen in Bayern Biergärten und andere Formen der Außengastronomie wieder ihre Gäste bewirten. Allerdings könnte es sein, dass manche Gegenden noch etwas länger darauf warten müssten, da sich die Staatsregierung vorbehält, Maßnahmen wegen des Fallweise sehr unterschiedlichen Infektionsgeschehens im Freistaat regional zu halten. (bfe)