Mecklenburg-Vorpommern

Stockende Krankenhausreform – Sorge in MV um Klinik-Bestand

Vor einem Jahr kündigte der Bundesgesundheitsminister eine umfassende Krankenhausreform an. Das Gesetz dazu steht aber weiter aus. In Ländern mit kleinen Kliniken wächst die Sorge um deren Erhalt.

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Schwerin. In Mecklenburg-Vorpommern wächst die Sorge um den Bestand der Krankenhauslandschaft mit insgesamt 37 Kliniken. In einem von den Koalitionsfraktionen von SPD und Linke initiierten Antrag schloss sich der Landtag am Freitag Forderungen an den Bund an, bis zum Inkrafttreten der angestrebten Krankenhausreform den Kliniken übergangsweise mehr Geld zur Verfügung zu stellen.

Damit solle das Überleben der Häuser gesichert werden, die vor allem in ländlichen Regionen seit Jahren unter einer zu geringen Mittelzuweisung litten, hieß es in der Debatte. Zudem müssten sie höhere Kosten für Energie und Personal verkraften und auch die Folgen geringerer Einnahmen während der Corona-Pandemie kompensieren. Mit der Klinik in Bützow habe ein erstes Krankenhaus Insolvenzantrag gestellt.

Der Antrag von SPD und Linke wurde auch mit den Stimmen der Grünen beschlossen. Die anderen Oppositionsfraktionen enthielten sich. Ein Antrag der CDU mit konkreten Aufforderungen an die Landesregierung fand keine Mehrheit.

Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) beklagte in der Debatte, dass die bundesweit geplante Krankenhausreform entgegen den Ankündigungen noch immer auf sich warten lasse. Die Gespräche zwischen Bund und Ländern befänden sich in einer schwierigen Phase. Doch führe kein Weg an der Reform vorbei. „Unser gemeinsames Ziel ist eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe Krankenhausversorgung“, betonte Drese.

Das bedeute auch den Erhalt aller 37 Standorte in Mecklenburg-Vorpommern. Dies erfordere aber eine Spezialisierung der einzelnen Häuser, engere Kooperationen und eine bessere Verzahnung von stationärer und ambulanter Versorgung.

Drese erneuerte ihre Forderung, kleinen Kliniken auch die Kosten für das Vorhalten von Kapazitäten zu honorieren und einen Zuschlag für den ländlichen Raum zu gewähren. „Es darf nicht ausschließlich nach der Anzahl der behandelten Fälle bezahlt werden“, betonte sie.

Über aktuelle Hilfen und das künftige Gesetz gebe es zum Teil noch erhebliche Differenzen zwischen Bund und Ländern. „Wir bleiben aber hartnäckig“, kündigte die Ministerin an. Mecklenburg-Vorpommern habe in der Vergangenheit bereits erhebliche Strukturveränderungen vorgenommen. Von ehemals 55 seien 37 übrig geblieben, die Bettenzahl sei von 19.000 auf 10.000 verringert worden. (dpa)

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