Anti-Doping-Gesetz
DOSB sieht Regelung zum Selbstdoping kritisch
Das Verbot des Selbstdopings bleibt das große Streitthema bei der Debatte um den Anti-Doping-Gesetzentwurf. Der DOSB bangt um die Sportgerichtsbarkeit.
Veröffentlicht:FRANKFURT/MAIN. Der Deutsche Olympische Sportbund steht elementaren Teilen des Entwurfs für ein Anti-Doping-Gesetz skeptisch gegenüber.
Sehr kritisch bewertet der DOSB vor allem das geplante Verbot des Selbstdopings.
Es bilde zwar nach Bekunden des Gesetzgebers den "Kern der Neuausrichtung" in der strafrechtlichen Dopingbekämpfung zum Schutz von Fair Play und Chancengleichheit im sportlichen Wettbewerb, hieß es in der zwölfseitigen DOSB-Stellungnahme.
"Doch bewegt sich der Tatbestand ganz wesentlich außerhalb dieser Zwecke und gefährdet die Dopingbekämpfung des Sports", fügte der Dachverband hinzu.
Furcht vor Schadenersatzforderungen
Man sehe die "Grundsätze der Bestimmtheit von Straftatbeständen und die Verhältnismäßigkeit einer strafrechtlichen Sanktion" als nicht gegeben an.
Dadurch könne die Funktionsfähigkeit der Sportgerichte beeinträchtigt werden. "Ein Freispruch eines zuvor vom Sport sanktionierten Sportlers dürfte vor allem auch dazu anregen, die Dopingsanktion des organisierten Sports nachträglich anzufechten", argumentiert der DOSB.
Dadurch könnten Schadenersatzforderungen auf Verbände zukommen.
Exemplarisch ist für den DOSB der einstige "Zahnpastafall" des 5000-Meter-Olympiasiegers Dieter Baumann, in dem der Athlet zwar mit einer Dopingsperre belegt wurde, in einem Strafverfahren jedoch zumindest mangels Beweisen freigesprochen worden wäre, argumentiert der Dachverband.
Trotz der grundsätzlichen Kritik an der vorgesehenen Selbstdoping-Regelung bekennt sich der DOSB aber "mit allem Nachdruck" zum Engagement der Bundesregierung zur Verbesserung des Anti-Doping-Kampfes und zur Schaffung einen eigenständigen Gesetzes.
"An dem Ziel einer weiter verbesserten Dopingbekämpfung durch den Staat halten wir ausdrücklich fest", erklärte der Verband, der auch Gutes in dem Gesetzentwurf hervorhebt.
Für den Informationsaustausch
Positiv schätzt der DOSB die Regelungen zum Informationsaustausch zwischen Staatsanwaltschaften und Nationaler Anti-Doping Agentur Deutschland (NADA) bei personen- und gesundheitsbezogenen Daten, zur Sportschiedsgerichtsbarkeit und zur Konzentration der Rechtsprechung in Dopingsachen ein.
Im vergangenen November hatten der für den Sport zuständige Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Justizminister Heiko Maas Pläne zum Anti-Doping-Gesetz vorgelegt.
Künftig sollen nicht nur Hintermänner, sondern vor allem auch die dopenden Athleten selbst ins Visier genommen werden.
Ihnen drohen empfindliche Geld- und Haftstrafen, wenn sie verbotene Substanzen besitzen oder nehmen. Am Rande der DOSB-Mitgliederversammlung Anfang Dezember in Dresden hatte de Maizière noch einmal betont, an dem Verbot des Selbstdopings festhalten zu wollen. (dpa)