„Schnell und bundesweit“
Krankenhauslobby fordert klare Regeln für Versorgung von Ukraine-Flüchtlingen
Angesichts einer wachsenden Zahl von Ukraine-Flüchtlingen fordert die Deutsche Krankenhausgesellschaft einheitliche, bürokratiearme Regelungen, um die medizinische Betreuung der Menschen sicherzustellen.
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Das Engagement für die Versorgung ukrainischer Flüchtlinge ist groß. Die Uniklinik Halle hat zum Beispiel eine Ambulanz für die Hilfesuchenden aufgebaut.
© Sebastian Willnow/picture alliance
Berlin. Nach der Bundesärztekammer (BÄK) hat auch die Krankenhauslobby mehr Tempo bei der Organisation der medizinischen Versorgung geflüchteter Menschen aus der Ukraine angemahnt.
Inzwischen hätten neun Bundesländer Verträge mit den Krankenkassen vor Ort geschlossen und könnten somit Versichertenkarten an die Geflüchteten ausgeben, sagte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ am Mittwoch.
„Das wünschen wir uns schnell und bundesweit, da es die Verwaltungsarbeit im Krankenhaus spürbar erleichtert“, setzte der Klinikmanager hinzu.
Bislang in neun Bundesländern Verträge mit Kassen
Nach Angaben des GKV-Spitzenverbands bestehen entsprechende Vereinbarungen aktuell in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Weitere Landesvereinbarungen nähmen derzeit wohl Fahrt auf, etwa in Hessen, teilte der Spitzenverband auf Anfrage mit. Da es sich um Vereinbarungen auf Landesebene zwischen den dortigen Landesministerien und den Kassen vor Ort handele, sei man nicht direkt in die Informationskette eingebunden.
DKG-Chef Gaß warnte derweil vor einer Situation, in der sich die Krankenhäuser zwischen COVID-19-Pandemie, Personalausfällen und vermehrter Versorgung von Geflüchteten in „Abrechnungsbürokratie“ begeben müssten. Auch BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt hatte mit Blick auf die Versorgung geflüchteter Ukrainer vor Zettelwirtschaft und einem Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen gewarnt.
Sorge vor einem föderalen Flickenteppich
Ein Sprecher des AOK-Bundesverbands erklärte auf Anfrage, bei der medizinischen Betreuung geflüchteter Menschen kämen auf Grundlage von Paragraf 264 Sozialgesetzbuch V drei Varianten infrage – darunter auch die, wonach die Landesregierung oder die von der Landesregierung beauftragte oberste Landesbehörde die Kassen vor Ort zur Betreuung auffordere und eine Vereinbarung „mindestens auf Ebene der Landkreise oder kreisfreien Städte“ dazu abschließe.
Die ebenfalls in Paragraf 264 vorgesehene Betreuung für Anspruchsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sei für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine derzeit noch nicht relevant, da hier Voraussetzung sei, dass sich diese seit 18 Monaten ohne größere Unterbrechung im Bundesgebiet aufhielten.
Laut Bundesinnenministerium sind seit Beginn des Kriegs in der Ukraine knapp 363.000 Menschen von dort nach Deutschland geflüchtet. Dabei handele es sich vor allem um Frauen, Kinder und alte Menschen.
De facto dürfte die Zahl der Geflüchteten deutlich höher liegen, da es keine stationären Kontrollen an den EU-Außengrenzen gibt. Zudem dürfen sich Menschen mit ukrainischem Pass 90 Tage lang ohne Visum in der EU aufhalten. (hom/dpa)