RKI über Flüchtlinge
Mit diesen Infektionen ist zu rechnen
Malaria, Tuberkulose, Krätze und Co.: Viele Flüchtlinge haben Infektionen. Das hat das RKI nun veranlasst, über Prävention und Früherkennung aufzuklären. Eine Gefahr, dass sich die Infektionen in Deutschland ausbreiten, sieht das Institut nicht.
Veröffentlicht:BERLIN. Die meisten Flüchtlinge leiden zwar an banalen Atemwegs- oder Magen-Darm-Infekten. Auch ist mit parasitären Erkrankungen wie Krätze/Skabies und Kleiderläusen zu rechnen.
Hinter initialen grippeähnlichen Symptomen wie Fieber, Krankheitsgefühl, Muskel- und Gelenkschmerzen können aber auch ungewöhnliche Krankheiten stecken, die in Herkunfts- oder Transitländern erworben wurden, warnt das Robert Koch-Institut.
Das RKI hat eine Liste solcher möglichen Infektionen bei behandlungsbedürftigen Flüchtlingen zusammengestellt (wie bereits kurz berichtet). Das Spektrum reicht von Malaria über Tetanus und Meningitis bis hin zu Tuberkulose (siehe Tabelle).
Empfehlung: Nicht nur Schnelltest bei Malaria-Verdacht
Die Krankheiten sind nach Herkunftsregionen der Flüchtlinge gelistet, mit Symptomen, Inkubationszeiten und möglichen Ausbreitungsgefahren (Epi Bull 2015; 38: 413). Nicht aufgeführt sind Krankheiten, die auch in Deutschland nicht selten sind.
Gibt es aufgrund der Umstände Hinweise auf eine ungewöhnliche Krankheit - etwa Inkubationszeit, Herkunftsland, Fluchtroute, sollte umgehend ein Facharzt hinzugezogen werden (infektiologische Praxis oder Klinik), betont das RKI in einer Mitteilung zu der Liste.
Hat ein Flüchtling nach Aufenthalten in einem Malaria-Endemiegebiet Fieber ohne andere ermittelbare Ursache, ist nach RKI-Angaben Malaria am wahrscheinlichsten.
Dabei wird zur Abklärung ein "dicker Tropfen" mit Blutausstrich empfohlen, Schnelltests reichen nicht. Ist das Ergebnis negativ, sind die anderen aufgelisteten Infektionen in Betracht zu ziehen, Ko-Infektionen sind möglich.
STIKO rät dazu, Impflücken bei Flüchtlingen zu schließen
Generell gilt bei allen Flüchtlingen: Liegen Impfdokumente nicht vor, muss von einem nicht vorhandenen Impfschutz ausgegangen werden.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst oder ein vom ÖGD beauftragter Arzt die Impflücken bei Bewohnern von Gemeinschaftsunterkünften umgehend schließt.
Zumindest sollten die Impfserien begonnen und die Impfungen dokumentiert werden, damit ein weiterbehandelnder Arzt den Schutz vervollständigen kann.
Tuberkulose (TB) ist in vielen Herkunftsländern der Flüchtlinge häufiger als in Deutschland. Die Strapazen der Flucht und eine damit häufig eingeschränkte Immunabwehr begünstigen zudem die Reaktivierung einer latenten TB, warnt das RKI in der Mitteilung.
Unverzüglich nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft oder Erstaufnahmeeinrichtung sei daher bei Flüchtlingen nach dem Infektionsschutzgesetz (Paragraf 36 Abs. 4) das Vorliegen einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose auszuschließen.
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