Föderaler Flickenteppich befürchtet
Schwerin kippt Maskenpflicht an Schulen, andere Länder zögern
Die Bundesländer setzen bei der Pandemie-Bekämpfung in Schulen unterschiedliche Akzente. Mecklenburg-Vorpommern setzt beispielsweise die Maskenpflicht im Unterricht aus.
Veröffentlicht:
Für viele Schüler längst ein vertrautes Requisit: In Mecklenburg-Vorpommern sind Masken vorerst nicht mehr im Unterricht oder im Schulgebäude vorgeschrieben.
© Matthias Balk/dpa
Düsseldorf/Schwerin. Seit Montag müssen Schüler in Mecklenburg-Vorpommern keine Maske mehr tragen. Im Nordosten, wo die Schule nach den Sommerferien bereits am 2. August wieder gestartet ist, wird die Pflicht zum Tragen einer Maske im Unterricht, im Schulgebäude und auf dem Schulhof ab dem 16. August ausgesetzt. Man habe diesen Schritt bereits vor dem Beginn des Schuljahres mit dem Gesundheitsressort beraten und in der Schul-Corona-Verordnung festgelegt, sagte Bildungsministerin Bettina Martin (SPD). Erlaubt ist das Tragen einer Maske aber weiter, dies gilt für Schüler, Lehrer und weitere Beschäftigte.
Eine Maskenpflicht greift in Landkreisen und kreisfreien Städten nur dann, wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Warnstufe 2 (orange) oder eine höhere Stufe erreicht wird. Dabei sind neben dem Inzidenzwert auch die Zahl der hospitalisierten Personen und die Belegung der Intensivbetten entscheidende Kriterien, so das Ministerium. Diese Einstufung erfolgt täglich durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Mecklenburg-Vorpommern wies am Montag eine Sieben-Tage-Inzidenz von 25,1 auf, der Bundesdurchschnitt liegt bei 36,2.
Unverändert fort besteht für Schüler und Lehrkräfte die Verpflichtung, sich zweimal wöchentlich testen zu lassen. Ausnahmen gelten nur für vollständig Geimpfte und Genesene.
Föderaler Flickenteppich bei der Pflicht zur Maske
Bei der Maskenpflicht zeichnet sich damit zu Beginn des Schuljahres ein föderaler Flickenteppich ab: In Berlin, wo der Schulbetrieb wieder am 9. August losging, gilt in den ersten beiden Schulwochen eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. Wie es dann weitergeht, soll vom Infektionsgeschehen abhängen.
Auch in Brandenburg startete das neue Schuljahr seit dem 9. August zunächst für zwei Wochen mit der Maskenpflicht. Diese soll ab 23. August aber für Grundschüler entfallen, an allen anderen Schulen bestehen bleiben.
Unterdessen müssen in nordrhein-westfälischen Schulen nach einer Corona-Infektion von Schülerinnen oder Schülern nicht mehr ganze Klassen in eine 14-tägige Quarantäne, sondern nur noch die Sitznachbarn und Lehrkräfte. Auch diese Kontaktpersonen sind aber von der Regelung ausgenommen, wenn sie vollständig geimpft und symptomlos sind.
„Notwendige Sicherheit zum Schulstart“
Das hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium in Abstimmung mit dem Schulministerium entschieden. „Dies gibt Gesundheitsämtern, Schulträgern, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern die notwendige Sicherheit zum Schulstart“, erwartet Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Das neue Vorgehen bei Risikokontakten in Schulen gilt nach dem Ende der Sommerferien ab diesen Mittwoch.
Als enge Kontaktpersonen gelten danach Kinder, die rechts und links des positiv getesteten Kindes gesessen haben, sowie davor und dahinter, zudem Lehrkräfte und Schulpersonal mit engem Kontakt. Die Einstufung entfällt allerdings, wenn während des Unterrichts Schülerinnen, Schüler und Lehrer die Masken korrekt getragen haben und auch Maßnahmen wie das Lüften und die Abstandsregeln eingehalten wurden.
In NRW wird es zudem ein weiteres Impfangebot für Schüler der Sekundarstufe II sowie für Lehrkräfte geben. Die Impfungen sollen von den Impfzentren organisiert werden und auch mobil in oder an den Schulen stattfinden. Bei 12- bis 15-Jährigen muss künftig bei der Zweitimpfung in den Impfzentren kein Pädiater mehr anwesend sein. Man gehe davon aus, dass die erforderliche umfassende Aufklärung im Rahmen der Erstimpfung erfolgt sei, teilte das Ministerium mit. (iss/fst)