„ÄrzteTag“-Podcast
Wie reagiert die Gesundheitspolitik auf das Urteil zum Nachtragshaushalt, Herr Lindemann?
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 hat auch in der Gesundheitspolitik vieles verändert. Bundestagsabgeordneter Lars F. Lindemann von der FDP plädiert im Podcast für eine starke Selbstverwaltung und gegen einen Staat, der alles besser weiß.
Veröffentlicht:Wenn das Geld knapp ist, muss die Politik die Kraft aufbringen, klare Prioritäten zu setzen, was geht und was nicht mehr geht. Darauf verweist der FDP-Gesundheitspolitiker und Bundestagsabgeordnete Lars F. Lindemann im „ÄrzteTag“-Podcast. In Zeiten, in denen der Staat so viele Steuern einnehme wie noch nie, müsse es möglich sein, sich bei den Ausgaben zu disziplinieren, postuliert der FDP-Politiker. Hinterfragen müsse man auch das „Dogma“ von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), „dass es keinerlei Leistungskürzungen geben darf“. Das könne man so nicht aufrechterhalten, so lange der Staat nicht bereit sei, für versicherungsfremde Leistungen kostentragende Beiträge zu bezahlen.
Lindemann spricht sich im Gespräch auch dafür aus, dass Ärztinnen und Ärzte, außer wenn sie sich freiwillig in ein Anstellungsverhältnis begeben, das Recht haben müssten, „für höhere Dienste ein Honorar zu liquidieren“ – ohne dafür sozialversicherungspflichtig zu werden. Das gelte nicht nur, aber auch im Bereitschaftsdienst. Hier hatte ein Urteil des Bundessozialgerichts jüngst für Aufregung in vielen Kassenärztlichen Vereinigungen gesorgt, die Poolärzten im Bereitschaftsdienst daraufhin gekündigt haben und drohen, Bereitschaftspraxen auszudünnen und Dienste einzuschränken.
Lindemann nimmt auch Stellung zu weiteren Konfliktfeldern in der Koalition wie den investoren-getragenen MVZ, zu Gesundheitskiosken und zum Verordnungsentwurf über die Ambulantisierung.
Der Ex-Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbands Fachärzte Deutschlands plädiert hier für ein mutigeres Vorgehen, damit sich an der Schnittstelle ambulant-stationär tatsächlich etwas ändert. Bislang seien zu wenige Leistungen für Hybrid-DRG ausgewählt, und auch das weitere geplante Vorgehen sei „zu langsam“.
Generell argumentiert Lindemann im Gespräch gegen immer mehr ins Detail gehende, kleinteilige gesetzliche Vorgaben. Es gehe vielmehr darum, den „Kern dessen herauszuarbeiten, was wir erreichen wollen“.
Wenn zum Beispiel das Ziel sei, dass Ärztinnen und Ärzte in Therapiefreiheit und weisungsungebunden arbeiten, dann sei es am Ende für die Politik nicht entscheiden, in welchen Strukturen sie dies tun – so lange dieses Ziel erreicht werde. Es sei dann „Sache einer starken Selbstverwaltung“, der man natürlich die nötigen Instrumente in die Hand geben müsse, zu kontrollieren, dass dabei auch eine gewünschte Versorgungsqualität herauskomme. (Dauer: 33:26 Minute)