GKV-Spitzenverband
17.700 Hilfsmittel in den vergangenen fünf Jahren neu gelistet
Der GKV-Spitzenverband meldet ein Update für das Hilfsmittelverzeichnis. Die Bundesregierung hat zuletzt betont, diese Liste sei kein abschließender Leistungskatalog.
Veröffentlicht:Berlin. In der Gesetzlichen Krankenversicherung ist nach Darstellung des GKV-Spitzenverbands das Hilfsmittelverzeichnis in den vergangenen fünf Jahren massiv angepasst und aktualisiert worden. Das geht aus dem siebten Bericht zur Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses hervor, der am Dienstag veröffentlicht worden ist. Er listet insbesondere die Überarbeitungen seit März 2023 auf.
Der Kassenverband erstellt ein Verzeichnis, in dem Hilfsmittel gelistet werden, die von der GKV bezahlt werden. In einer Anlage ist ein Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgeführt, das die von der sozialen Pflegeversicherung umfassten Hilfsmittel aufführt. Diese Verzeichnisse werden regelmäßig fortgeschrieben und dem Stand von Medizin und Technik angepasst. Dort sind aktuell rund 44.000 Produkte gelistet.
Zweite Komplettrevision abgeschlossen
Mit dem neuen Bericht sei die zweite Komplettrevision des Hilfsmittelverzeichnisses abgeschlossen, heißt es. Etwa 17.700 neue Hilfsmittel wurden in diesem fünfjährigen Turnus neu aufgenommen.
Der Spitzenverband muss dem Gesundheitsausschuss des Bundestags jeweils zum 1. März jeden Jahres einen Bericht dazu erstatten. Im Fokus des neuen Berichts stünden Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Rollstühle, Prothesen, Hilfsmittel bei Diabetes und Pflegehilfsmittel.
Verbandsvize Gernot Kiefer betonte, das Hilfsmittelverzeichnis stelle sicher, dass „die Versicherten ihre medizinisch notwendigen Hilfsmittel auf der Höhe des medizintechnischen Fortschritts erhalten“. Interessenvertretungen und die Spitzenorganisationen der Hersteller und Leistungserbringer seien in diesen Prozess eingebunden.
Die Bundesregierung hat im vergangenen August in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage hin erklärt, das Verzeichnis stelle keinen abschließenden Leistungskatalog dar, „sondern eine Auslegungs- und Orientierungshilfe für alle Beteiligten“. Gleichwohl habe es auf das Verordnungsverhalten der Ärztinnen und Ärzte eine „marktsteuernde Wirkung“. (fst)