Regierung

34 Kassen legen Geld unsicher an

Das Finanzgebaren einiger Krankenkassen ist nach Meinung des Bundesversicherungsamts zu locker. Namen nennt die Bundesregierung auch auf Nachfrage der Linksfraktion nicht.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

BERLIN. 900 Millionen Euro an Rücklagen haben 34 gesetzliche Krankenkassen im Jahr 2012 so angelegt, dass "Klumpenrisiken" bestanden.

Das hat die Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hin erklärt. Klumpenrisiken entstehen, wenn eine Vermögensanlage einseitig oder beispielsweise nur bei einem Finanzinstitut erfolgt. So hatten 22 der 34 Kassen mehr als 70 Prozent ihrer Mittel bei nur einer Bank angelegt. Rund die Hälfte der 34 Kassen verfügte nur über Konten bei einem Kreditinstitut.

Die 900 Millionen Euro repräsentierten knapp fünf Prozent der gesamten Einlagen aller bundesunmittelbaren Krankenkassen. Diese Kassen unterstehen der Aufsicht des Bundesversicherungsamts (BVA).

Die Bonner Behörde hatte in ihrem Jahresbericht für 2013 Schlampigkeiten im Umgang mit gebunkerten Beitragsgeldern moniert. Namen betroffener Krankenkassen nennt Gabriele Lösekrug-Möller, Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium (BMAS), auch den Abgeordneten nicht.

Das BVA habe sich dafür "auf den Schutz des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses nach dem Sozialgesetzbuch" berufen.

Auf der hohen Kante sind 59,73 Milliarden Euro

59,73 Milliarden Euro haben die vom BVA kontrollierten Sozialversicherungsträger - nicht nur Krankenkassen - im Jahr 2012 auf der hohen Kante gehabt. In welche Art von Finanzanlagen investiert werden darf, wird im SGB V sowie in Anlagerichtlinien für die einzelnen Sozialversicherungsträger konkretisiert.

Einzelne Krankenkassen haben es mit den Vorgaben offenbar nicht so genau genommen:

- Zwei Krankenkassen haben Bankeinlagen getätigt, bei denen die Einlagensicherungsgrenze beim Bundesverband deutscher Banken überschritten wurde. Dabei habe es sich um ein "niedriges Anlagevolumen" gehandelt - Zahlen nennt das BMAS nicht.

- Ebenfalls eine Krankenkasse legte 100.000 Euro bei einer Privatbank an, die nicht Mitglied im Einlagensicherungsfonds ist. Dieser Betrag sei im Verhältnis zum Gesamtanlagevolumen der Kasse "gering" gewesen, sagt das Ministerium unter Berufung auf das BVA.

Es seien "einzelne Fälle" bekannt geworden, in den Sozialversicherungsträger Verluste erlitten - etwa aufgrund von Kursentwicklungen einzelner Geldanlagen.

Wer und in welcher Höhe? Keine Angabe. Dem BVA liegen nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums keine Zahlen vor zur Verteilung der Wertpapiere oder Anlageformen bei den Krankenkassen und zu den dadurch erzielten Renditen.

Regierung will nichts unternehmen

Die Bundesregierung sieht jedenfalls keinen Anlass, tätig zu werden. "Das geltende Recht enthält ausreichende Möglichkeiten, Rechtsverstöße von Krankenkassen zu verhindern oder zu sanktionieren", heißt es in der Antwort.

Die Rechtsaufsicht liege beim BVA und den Länderaufsichtsbehörden. Ende Februar veröffentlichte die Bonner Behörde ein Rundschreiben mit "Empfehlungen zur Erstellung einer Anlagenrichtlinie durch Krankenkassen", die zuvor mit dem GKV-Spitzenverband abgestimmt worden war. Damit liege eine solche Regelung nun für alle bundesunmittelbare Kassen vor, heißt es.

Nach Ansicht des Linken-Abgeordneten Harald Weinberg bringt der Wettbewerb "die Kassen in Versuchung, nach höheren Renditen zu schielen, auch wenn die Anlage dann unsicherer wird".

Nach seiner Meinung sind die bekannt gewordenen Verfehlungen der Kassen "recht klein und die Anlage insgesamt deutlich sicherer als bei der privaten Krankenversicherung, die höhere Renditeziele hat".

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