Positionen zur Bundestagswahl
AOK fordert mehr Beitragsgerechtigkeit
Beiträge für Solo-Selbstständige, Klinikqualität, Arzneipreise: Die AOK hat ihre Forderungen an die neue Regierung vorgelegt.
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„Ich-AG“ im Handwerk: Für Geringverdiener können Kassenbeiträge zum Problem werden, daran muss laut AOK gerüttelt werden.
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BERLIN. Beitragsgerechtigkeit für gesetzlich versicherte Beamte und Selbstständige muss aus Sicht der AOK ein wichtiges Thema der kommenden Legislaturperiode werden. "Es gibt eine kleine Gruppe von GKV-versicherten Beamten, die keine Beihilfe erhalten", kritisierte Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes bei der Vorstellung der gesundheitspolitischen Forderungen der Kasse für die Zeit nach der Bundestagswahl 2017. Anders als in der privaten Krankenversicherung müssen gesetzlich versicherte Beamte auch den Arbeitgeberbeitrag stemmen.
Änderungsbedarf sieht Litsch auch bei gesetzlich versicherten Selbstständigen mit geringem Einkommen. "Bei den Selbstständigen haben wir ein Riesenproblem", sagte er. Bei hauptberuflichen Selbstständigen ist ein Mindestbeitrag in Höhe von 337 Euro vorgesehen, der sich an einem fiktiven Einkommen von derzeit 2230 Euro bemisst. Nur in Härtefällen und für Unternehmer, die einen Gründungszuschuss erhalten, ist eine Absenkung möglich. Laut AOK soll sich der Beitrag stärker nach dem tatsächlichen Einkommen der Selbstständigen richten.
Im AOK-Positionspapier "weiter.gehen" spielt auch die Qualität der Versorgung in Krankenhäusern eine zentrale Rolle. "Wir brauchen ein größeres Maß an Zentralisierung, wir brauchen mehr Spezialisierung", forderte Litsch. Er sprach sich für eine Ausweitung der Mindestmengen auf die Bereiche Hüfte, Krebs, Herz, Schilddrüsenchirurgie und Geburtshilfe aus. Dort gebe es ebenfalls einen klaren Zusammenhang zwischen der Menge der Eingriffe und der Qualität.
Bei der Festsetzung der Arzneimittelpreise sind aus Sicht der AOK weitere Maßnahmen nötig, damit "Mondpreise" zu Lasten der GKV verhindert werden können. "Das Mindeste, was wir fordern, ist, dass die nach der Nutzenbewertung verhandelten Erstattungspreise rückwirkend ab der Zulassung gelten müssen", so Litsch. Außerdem machte er sich für eine Ausweitung der Nutzenbewertung auch auf Arzneimittel auf dem Bestandsmarkt stark. "Bei Präparaten, die sich bewährt haben, sollte der Bestand ebenfalls den AMNOG-Prozess durchlaufen", forderte er.
Bei der Arzneimittelversorgung beansprucht die AOK mehr Gestaltungsspielraum. "Die Kassen wurden in dieser Legislaturperiode deutlich in ihren Handlungsspielräumen beschnitten", kritisierte Litsch. "Wir dürfen Zytostatika nicht mehr für Apotheken ausschreiben." Diese Einschränkung müsse rückgängig gemacht werden.
Vize-Vorstandsvorsitzender Jens Martin Hoyer sprach sich für eine systematische Weiterentwicklung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (RSA) aus. "Es geht um die Zielgenauigkeit des RSA als Voraussetzung funktionierenden Wettbewerbs", sagte er. "Deshalb begrüßen wir, dass der wissenschaftliche Beirat den RSA überprüfen soll." Der Beirat ist beim Bundesversicherungsamt angesiedelt.