COVID-19
Ärzte im Norden bereiten sich auf Grippe-Corona-Saison vor
Im Norden kommen erste Patienten mit Grippesymptomen in die Praxen, die ja ähnlich wie COVID-19-Symptome sein können. Hamburg und Schleswig-Holstein rüsten sich für eine mögliche zweite Corona-Welle im Herbst.
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Der Arztruf Hamburg verzeichnet vermehrt Patienten, die über Fieber, Husten, Gelenk- und Halsschmerzen klagen.
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Hamburg/Eutin. Der Arztruf Hamburg verzeichnet seit Tagen vermehrt Patienten mit grippalen Symptomen wie Fieber, Husten, Gelenk- und Halsschmerzen. Die bei diesen Patienten vorgenommenen SARS-CoV-2-Tests haben laut KV Hamburg (KVHH) in der Regel negative Ergebnisse erbracht.
Um COVID-19 und Sommergrippe zu bewältigen, rät KVHH-Chef Walter Plassmann den Betroffenen, zur Abklärung einen Arzt aufzusuchen oder den Arztruf Hamburg einzuschalten. Patienten sollten auf keinen Fall zur Arbeit gehen, so Plassmann. Allerdings sollten Betroffene den Arztruf auch nur in Anspruch nehmen, wenn konkrete Symptome vorliegen, um die Ressourcen für die Kranken freizuhalten. Symptomlose Patienten sollten die Testzentren in Altona und Farmsen aufsuchen. Plassmann erklärt die Sommergrippe mit einem Nachholeffekt, „weil die Grippesaison wegen der Kontaktsperren de facto ausgefallen ist“.
In Schleswig-Holstein macht sich der Dachverband der Praxisnetze daher Gedanken, wie man sich auf die Grippewelle im Herbst einstellt. Der Verbandsvorsitzende Dr. Thomas Schang aus Eutin will erreichen, dass Netze und Arztpraxen frühzeitig planen können.
Pandemie: Vier Empfehlungen
Seine Empfehlungen beruhen auf den Erfahrungen, die man in der ersten Pandemiewelle gesammelt hat:
- Infizierte Patienten vom allgemeinen Versorgungsgeschehen in Praxen und Kliniken fernhalten. Diagnostik und Therapie der infizierten Patienten soll in Spezialpraxen stattfinden.
- Risikogruppen ohne Symptome sollten in Praxen und Gesundheitsämtern, die dafür ausgestattet und finanziert sind, getestet werden.
- Höhere Impfquote gegen Influenza und Pneumokokken erreichen: Dafür müssten Politik, ÖGD, Kostenträger und Praxen „alle Anstrengungen“ unternehmen.
- AU-Bescheinigung im Rahmen einer Fernbehandlung: Schang betonte zwar, dass eine missbräuchliche Nutzung ohne ausreichende ärztliche Sorgfalt oder ohne Tätigkeit im Rahmen einer Niederlassung oder ermächtigten Klinik einen Verstoß gegen die ärztliche Berufsordnung darstellt. Aber: „Es erscheint nicht sinnvoll, Digitalisierung mit elektronischem Rezept und elektronischer AU zu forcieren und die derzeit wichtigste Nutzanwendung generell zu untersagen.“