Verschreibungspflicht
Ärzte und Apotheker bald stimmlos
22 Köpfe, aber nur zwölf Stimmen: Das Gesundheitsministerium baut den Ausschuss für Verschreibungspflicht um. Die Kollegen aus der Praxis sollen ihm auch weiter angehören - nur ohne Stimme.
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Stimmlos in Bonn: das BfArM.
© BfArM
BERLIN. Mit der so genannten 16. AMG-Novelle hatte die Bundesregierung 2012 unter anderem beschlossen, den Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) umzubauen.
Dieses Vorhaben, zu dem auch eine Änderung der Stimmrechte gehört, wird jetzt konkret: Mitte Dezember legte das Bundesgesundheitsministerium dazu einen Verordnungsentwurf vor.
Die betroffenen Interessenverbände haben noch bis 25. Januar Zeit, Stellung zu dem Entwurf der "4. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Errichtung von Sachverständigen-Ausschüssen für Standardzulassungen, Apothekenpflicht und Verschreibungspflicht von Arzneimitteln" zu nehmen.
Im Detail ist geplant, die Anzahl der Ausschuss-Mitglieder um sieben auf dann insgesamt 22 aufzustocken. Statt wie bisher fünf Hochschullehrer werden künftig neun Professoren in dem Gremium sitzen.
Zudem sind erstmals drei Vertreter von Arzneimittelkommissionen der Ärzte, Tierärzte und Apotheker dabei. Nur diese 12 Sachverständigen sollen künftig noch stimmberechtigt sein.
BMG will wissenschaftliches Fundament
Dagegen dürfen die zehn Repräsentanten der Praxis - unter anderem ein Allgemeinmediziner, ein Internist, ein Apotheker sowie zwei Vertreter der Pharmaindustrie - dann nur noch beratend an den Sitzungen teilnehmen.
Seitens der Hersteller wurde diese Beschneidung der Entscheidungsgewalt während der Diskussionen zur 16. AMG-Novelle vielfach kritisiert.
Vom Ministerium wird sie mit der Absicht begründet, "Fragen der Arzneimittelsicherheit künftig auf der Basis rein wissenschaftlich fundierter Voten" entscheiden zu wollen.
Eine weitere Neuerung betrifft die Geschäftsordnung des Sachverständigenausschusses. Die soll er sich künftig selbst geben. Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht berät über die Entlassung von Medikamenten aus der Verschreibungspflicht beziehungsweise die Unterstellung von OTC-Produkten unter dieselbe.
Seine Beschlüsse sind Empfehlungen an das Gesundheitsministerium, das ihnen gleichwohl nicht zu folgen gezwungen ist.
So wurden in der Vergangenheit mehrfach Empfehlungen des Ausschusses nicht umgesetzt, etwa die Unterstellung bestimmter OTC-Analgetika unter die Rezeptpflicht oder die Entlassung von Sumatriptan aus der Verschreibungspflicht. (cw)
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