Gesetzentwurf sieht vor

Ärzten soll Suizidbeihilfe erlaubt sein

Der Bundestag hat am Mittwoch das Palliativgesetz in erster Lesung beraten. Fast zeitgleich stellten Parlamentarier einen Antrag vor, der Ärzten die Suizidbeihilfe ausdrücklich erlauben soll.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Sterbebeihilfe ja oder nein? Das Thema spielt im politischen Berlin derzeit eine große Rolle.

Sterbebeihilfe ja oder nein? Das Thema spielt im politischen Berlin derzeit eine große Rolle.

© Laz'e-Pete / fotolia.com

BERLIN. Eine Regelung im Zivilrecht soll Ärzten ausdrücklich die Suizidbeihilfe erlauben. Darauf zielt ein Gesetzentwurf von Abgeordneten um den Vizepräsidenten des Bundestags Peter Hintze (CDU), Dr. Carola Reimann (SPD) und Professor Karl Lauterbach (SPD).

Ziel sei es, Ärzte vor strafrechtlicher Verfolgung und dem Entzug der Approbation zu schützen, die todkranken Patienten in aussichtsloser Lage aus freien Stücken helfen möchten. In zehn der 17 Ärztekammerbezirke sehen die Berufsordnungen Sanktionen gegen Ärzte vor, die Suizidbeihilfe leisten.

"Wir wollen eine gesetzgeberische Grundentscheidung schaffen, die das Berufsrecht aushebelt", so der SPD-Abgeordnete Burkhard Lischka. Ziel sei unbedingte Rechtssicherheit für Ärzte.

"Ans Krankenbett gehören keine Staatsanwälte"

"Unser Antrag ist der einzige Gruppenantrag, der auf das Strafrecht verzichtet", sagte Hintze bei der Vorstellung des Entwurfes am Mittwoch in Berlin. "Ans Krankenbett gehören Angehörige und Ärzte, keine Staatsanwälte", so Hintze.

Der Antrag knüpft den assistierten Suizid durch einen Arzt an Bedingungen. Der geplante Paragraf im Bürgerlichen Gesetzbuch soll volljährigen, voll einwilligungsfähigen Menschen, die an einer unmittelbar zum Tode führenden Krankheit leiden, erlauben, ihren Arzt um Hilfe beim Suizid zu bitten.

Zuvor sollen die Ärzte ihre Patienten über alle palliativmedizinischen Möglichkeiten aufgeklärt haben. Zudem soll ein weiterer Arzt die Diagnose bestätigen. Der Vorschlag konkurriert mit bislang vier weiteren Gesetzesentwürfen zur Regelung der ärztlichen und der geschäftsmäßig organisierten Suizidbeihilfe.

Das Angebot richte sich an die wenigen Patienten, denen mit palliativmedizinischen Methoden nicht geholfen werden könne, warb Professor Karl Lauterbach für den Entwurf. Es gebe zudem in seltenen Fällen eine "subjektive Unerträglichkeit des Sterbeprozesses".

Das seien ebenfalls Probleme, die Palliativmedizin nicht lösen könne.

Lob in der Bundestags-Debatte

Mehrere Abgeordnete hoben darauf ab, dass der Staat sich an dieser Stelle nicht mit strafbewehrten Verboten einmischen solle. Es sei grotesk und anmaßend, wenn der Staat den Menschen aufzwingen wolle, was sie am Lebensende zu ertragen hätten.

Unmittelbar bevor Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) das Hospiz- und Palliativgesetz am Mittwochmittag in den Bundestag einbrachte, äußerten sich Vertreter des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes.

Die Multiprofessionalität der SAPV-Teams müsse gesetzlich garantiert werden, forderte der Vorstandsvorsitzende des DHPV, Professor Winfried Hardinghaus. Es drohe aber eine "SAPV-light", wenn der Gesetzgeber versuche, die Lücken in der SAPV-Versorgung mit Hilfe der hausarztzentrierten Versorgung zu schließen.

Der Gesetzentwurf erhielt in der Debatte im Bundestag Lob. Viele Abgeordnete wiesen aber auf Versorgungslücken hin. So gebe es in mittelgroßen Kommunen ohne Hospize noch keine Lösung für Investitionen in diese Einrichtungen, so Dr. Harald Terpe von den Grünen.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Auf Leben und Tod

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