Kommentar

Auf Leben und Tod

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

Bürokratensprache ist niemals schön, in diesem Kontext lässt sie schaudern: "Der Vollzug der Lebensbeendigung durch den Patienten erfolgt unter medizinischer Begleitung." Das "Suizidhilfegesetz", das eine Gruppe von Abgeordneten um Peter Hintze (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) am Mittwoch vorgestellt hat, wird nicht nur ärztliche Gemüter bewegen.

Die Parlamentariergruppe will die ärztliche Suizidassistenz - ähnlich wie die Patientenverfügung - im Bürgerlichen Gesetzbuch regeln und an bestimmte Voraussetzungen binden. In der Orientierungsdebatte des Bundestags über Sterbehilfe im November 2014 war diese Position heftig umstritten.

Nun aber liegen konkrete Regelungsalternativen vor: Die insgesamt fünf Gesetzentwürfe sollen am 3. Juli erstmals im Bundestag debattiert werden. Drei der Abgeordneten-Vorlagen hantieren mit dem Strafrecht, wollen teils die gewerbliche, teils die geschäftsmäßige oder aber jede Form von Suizidbeihilfe verbieten. Im letzteren Fall würde der Gesetzgeber sich einer Rechtspflicht zum Leben nähern.

Zu Ende gedacht ist vermutlich keiner der Anträge. Vielleicht reift in der Bundestagsdebatte noch die Erkenntnis, dass Entwurf Nummer 6 die beste Lösung sein könnte: Es beim Status quo zu belassen.

Lesen Sie dazu auch: Gesetzentwurf sieht vor: Ärzten soll Sterbehilfe erlaubt sein

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 18.06.201511:54 Uhr

Danke an Florian Staeck ...

für diese klaren Worte. Die meisten der fünf Gesetzentwürfe zum Thema Sterbehilfe u n t e r s c h r e i t e n das Niveau der Orientierungsdebatte des Deutschen Bundestages vom November 2014 ganz erheblich. Da erscheint sogar der Status quo als 6. Gesetzesvorschlag die bessere Lösung zu sein.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund (z. Zt. Grimaud/F)

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