Neuer Gesetzentwurf

Sterbehilfevereine sollen weiterleben

In dem bis dato liberalsten Entwurf für ein Sterbehilfegesetz weisen grüne und linke Bundestagsabgeordnete Ärzten eine zentrale Rolle bei der Sterbehilfe zu.

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BERLIN. Eine Gruppe vor allem linker und grüner Parlamentarier hat am Donnerstag einen eigenen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe vorgelegt ("Entwurf eines Gesetzes über die Straffreiheit der Hilfe zur Selbsttötung").

Zwar ist Hilfe zum Suizid auch nach heutiger Rechtslage straffrei. Insofern erscheint der Titel des Entwurfs tautologisch. Die Abgeordneten betonen jedoch, mit der ausdrücklichen Normierung der Straffreiheit "Rechtsunsicherheiten in der Bevölkerung sowie bei Ärzten" beseitigen zu wollen.

Im Reigen der bislang präsentierten Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe stellt er die liberalste Variante dar. Demnach soll nur die "gewerbsmäßige", also auf Gewinnerzielung abgestellte Hilfe zur Selbsttötung verboten werden, nicht jedoch die "geschäftsmäßige".

Mit Letzterem ist jede Form der organisierten Sterbehilfe gemeint, bei der beispielsweise Mitglieder eines Sterbehilfevereins wiederholt beim Suizid assistieren.

Berufsrechtliches Verbot gilt nicht

Ärzten wird in dem Entwurf von grünen und linken Abgeordneten eine zentrale Funktion zugewiesen: Denn jedwede organisierte oder geschäftsmäßige Sterbehilfe soll von einer ärztlichen Beratung begleitet werden.

Dabei sollen Ärzte unter anderem palliativmedizinische Alternativen zur Selbsttötung darlegen, weitere Behandlungsmöglichkeiten empfehlen oder über mögliche Folgen eines fehlgeschlagenen Suizids informieren.

Ärzten sollen aber selbst entscheiden dürfen, ob sie bei einem Suizid assistieren wollen oder nicht. Etwaige berufsrechtliche Regelungen, die die Hilfe zur Selbsttötung verbieten, sollen für unwirksam erklärt werden. Solche Verbote haben derzeit zehn von 17 Landesärztekammern ausgesprochen.

Konkurrierende Entwürfe

Am Dienstag dieser Woche hatte eine fraktionsübergreifende Abgeordnetengruppe einen Gesetzentwurf vorgestellt, der nicht nur die kommerzielle, sondern auch die organisierte Suizidassistenz unter Strafe stellt.

Diesem Entwurf, für den auch Ärztekammerpräsident Professor Frank Ulrich Montgomery bereits Unterstützung signalisierte, werden derzeit die größten Chancen eingeräumt. Der Bundestag will im November abschließend über ein Sterbehilfegesetz abstimmen.

Die erste Beratung der Entwürfe ist für den 3. Juli geplant.

Einen dritten Gesetzentwurf haben die beiden konservativen CDU-Parlamentarier Patrick Sensburg und Thomas Dörflinger verfasst. Sie sprechen sich für ein totales Verbot der Sterbehilfe aus - gleich ob durch Angehörige, Ärzte oder Hilfsorganisationen.

Der Entwurf besteht im Kern nur aus zwei Sätzen zu einem neuen Paragrafen 217 Strafgesetzbuch: "Wer einen anderen dazu anstiftet, sich selbst zu töten, oder ihm dazu Hilfe leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Der Versuch ist strafbar."

Einen vierten Entwurf, der bislang noch nicht vorliegt, hat eine Gruppe um Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) und SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach in Aussicht gestellt.

Sie wollen die ärztlich assistierte Sterbehilfe erlauben, wenn ein Patient unheilbar krank ist, intensiv seinen Tod wünscht und zwei Ärzte dies bestätigen. (cw)

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