Kommentar zum Versichertenentlastungsgesetz
Alte Idee in neuem Gewand
Schöne Idee, neue Anreize für "Qualitätsverträge" zu geben. Was der Gesundheitsausschuss des Bundesrats in das Versichertenentlastungsgesetz heben möchte, ist nicht wirklich neu. Früher nannte man es: Vertragswettbewerb. Also Wettbewerb der Kassen um eine bessere Versorgung anstatt wie bisher alle Energie in die Vermeidung von Zusatzbeiträgen zu stecken.
Ob ein neuer Paragraf 135d SGB V an dieser grundsätzlichen Fehlsteuerung viel ändert? Zweifel sind erlaubt. Dabei ist die Idee der Experten per se nicht übel. Denn neben dem Korsett der Regelversorgung haben die Kassen außer Selektivverträgen und Modellvorhaben nicht viel im Köcher. Und diese Instrumente sind behäbig, brauchen lange Vorlaufzeit, Einschreibeverfahren und viel Ressourcen für die Evaluation. Den Vertragspartnern hier ein smartes Werkzeug an die Hand zu geben, um Versorgungsprozesse – und sei es nur in kleinen Schritten – zu verbessern, ist ein hehres Ziel.
Sollte diese Idee jemals im Bundesgesetzblatt stehen: Dann braucht es noch Vertragspartner, die Versorgung wirklich gestalten wollen.
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