Interview mit KBV-Chef
"Am Bericht der Revision ist einiges fehlerhaft!"
Ein an die Öffentlichkeit gelangter "Vermerk" der Innenrevision der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sorgt für Wirbel. KBV-Chef Dr. Andreas Gassen hält den umstrittenen Bericht für "sachlich widerlegt".
Veröffentlicht:Ärzte Zeitung: Herr Dr. Gassen, Innenrevision und Compliance-Abteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) beurteilen Ihre Zusammenarbeit mit einer Agentur für Politikberatung und Lobbyismus unterschiedlich. Wessen Stimme hat denn laut Satzung in der KBV mehr Gewicht?
Dr. Andreas Gassen: Das ist keine Frage der Satzung. Am vorläufigen Bericht der Innenrevision ist nach meiner Auffassung einiges fehlerhaft.
Deshalb habe ich sowohl einen externen Gutachter von KPMG als auch den Compliance-Beauftragten der KBV beauftragt, den Sachverhalt zu prüfen. Der Compliance-Beauftragte war auch von Frau Feldmann selbst gebeten worden, die Sache zu untersuchen.
Die Compliance-Abteilung sieht Regelungslücken, was Zuständigkeiten im Vorstand angeht? Zum Beispiel, wann Vorstandsbeschlüsse herbeigeführt werden sollten... Wann werden diese Lücken geschlossen?
Gassen: Das werden wir so schnell wie möglich angehen. Wir nehmen insofern bestehende Hinweise unseres Compliance-Management-Systems sehr ernst. Ich gehe davon aus, dass, hätte man hier transparentere und eindeutigere Regelwerke gehabt, die gegenwärtigen Probleme nicht bestehen würden. Das ist nichts Ungewöhnliches.
Die Tauglichkeit von Regelwerken zeigt sich in der Krise. Und insofern sind wir hier in einem Lernprozess. Aber die Botschaft ist: ,Wir lernen‘.
War die strategische Politikberatung für den KBV-Vorstand gedacht oder persönlich für den Vorsitzenden?
Gassen: Es ist nicht unüblich, dass sich Vorstände externe zusätzliche Beratung einholen. Diese Politikberatung war für mich als Vorsitzender gedacht.
Sie haben den Vermerk der Innenrevision als fehlerhaft bezeichnet. An welchen Stellen wird denn der Abschlussbericht anders ausfallen?
Gassen: Er wird zunächst einmal auch die Stellungnahmen der direkt Betroffenen enthalten. Dazu gehört auch meine Stellungnahme. Ich bin dazu bisher noch nicht befragt worden.
Sowohl das zusätzliche externe Gutachten als auch der Bericht des Compliance-Beauftragten weisen auf fehlerhafte Analysen im vorläufigen Revisionsbericht hin. So ist beispielsweise kein Vorstandsbeschluss für die Beratung notwendig gewesen.
Auch Haftungsansprüche oder strafrechtliche Implikationen sind – im Gegensatz zu der Behauptung im vorläufigen Bericht der Innenrevision – nicht gegeben.
Ich stelle an dieser Stelle fest, dass es aus meiner Sicht ein unglaublicher Vorfall ist, dass ein vorläufiger Bericht mit dieser Brisanz ,durchgestochen‘ wurde. Auch wenn dieser Bericht sachlich widerlegt beziehungsweise korrigiert wird, ist der Schaden für die KBV groß.
Sie haben die Zusammenarbeit mit den Beratern von KPMG angesprochen. Was genau hat KPMG geprüft und mit welchem Ergebnis?
Gassen: Zu den Beauftragungen im Jahr 2015 hat KPMG Law überzeugend festgestellt, dass diese aus vergaberechtlicher Sicht vertretbar zulässig seien. Zur Beauftragung im Februar 2016 hat KPMG Law keine rechtlichen Feststellungen getroffen.
Das liegt darin begründet, dass der Sachverhalt nach dem vorläufigen Vermerk der Innenrevision zu dürftig und die Feststellungen maßgeblich von Unsicherheiten geprägt sind. Derzeit prüfen wir, ob KPMG Law auch zu diesem Komplex einen Prüfauftrag erhalten sollte, wenn die Faktenlage geklärt ist.
Auch zu diesem Komplex hat allerdings der Compliance-Beauftragte der KBV festgestellt, dass er derzeit und auf der Basis der ihm bekannten Umstände keinen Anfangsverdacht einer Strafbarkeit oder einen Haftungsanspruch erkennen kann.
Miller & Meier Consulting
"Beratung war im Gesamtinteresse der KBV"
BERLIN. Miller & Meier Consulting, die von der KBV mit strategischer Politikberatung beauftragt waren, haben bis jetzt keine Kenntnis vom Inhalt des Berichts der KBV-Innenrevision. "Der Bericht liegt uns auch nach Anforderung nicht vor", betonte Dominik Meier, Geschäftsführer der Beratung für Strategie und Lobbying, der die Vorwürfe nur aus den Medien kenne.
Auch sei man zur Erstellung des Revisionsberichts nicht von der KBV kontaktiert worden. Hingegen habe Miller & Meier am 13. Oktober eine Telefonkonferenz mit dem Compliance-Beauftragten der KBV gehabt.
Dieser habe mitgeteilt, "dass die Sache intern und extern weiter geprüft wurde, sich als gegenstandslos herausstellte und erledigt sei", heißt es in einer Stellungnahme von Miller & Meier.
Eine E-Mail mit dem Inhalt, dass die stellvertretende KBV-Vorsitzende Regina Feldmann "isoliert" werden sollte, sei Miller & Meier nicht bekannt. Die Ärzte Zeitung hatte einen Ausriss aus einer Mail als Faksimile in der Ausgabe vom vergangenen Freitag veröffentlicht.
Dazu Meier: "Bekannt ist uns die im Ausriss dargestellte E-Mail. Diese wurde von unserem Unternehmen an den Vorsitzenden der KBV in sein persönliches Postfach gesandt. Dort wird ausgeführt ,Isolation und Beschäftigung für F.‘ In Ihrem Ausriss (wie er in der Ärzte Zeitung publiziert war; d. Red.) ist handschriftlich und nicht von uns hinzugefügt ,Feldmann!!‘. Insofern handelt es sich um eine spekulative Annahme. Tatsächlich bezog sich dieser Satz auf den im vorstehenden Satz befindlichen Terminus FOG."
Es sei unrichtig, dass es eine einseitige Beratung zu Gunsten oder zu Lasten einer Person gegeben habe. Inhalt des Auftrags sei die Beratung im Gesamtinteresse der KBV gewesen, betont Meier. "Eine Beratung gegen die stellvertretende Vorsitzende Feldmann hat nie stattgefunden; unser weiteres Angebot stand der Führung der KBV insgesamt zur Verfügung, wurde aber von Frau Feldmann zu keiner Zeit wahrgenommen." (HL)