Epilepsie und Tumoren des Auges

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung wird erweitert

Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung ist jetzt auch bei Tumoren des Auges sowie bei Epilepsie möglich. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die ASV-Richtlinie entsprechend geändert.

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Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag die Anforderungen an die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) für zwei weitere komplexe, schwer therapierbare Erkrankungen konkretisiert: für zerebrale Anfallsleiden (Epilepsie) sowie für Tumoren des Auges. Zudem beschloss das Selbstverwaltungsgremium, 2024 für die allogene Stammzelltransplantation sowie für die Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und für die schweren Erkrankungen der Blutbildung ein ASV-Angebot zu erarbeiten.

Bei der ASV Epilepsie wurden unter anderem bei der Ernährungsberatung Konkretisierungen vorgenommen. Beim ASV-Angebot zu Tumoren des Auges bei Patientinnen und Patienten ab dem 18. Lebensjahr entschied der G-BA, auch therapeutische Sehhilfen als verordnungsfähige Hilfsmittel oder die optische Kohärenztomographie als diagnostisches Verfahren aufzunehmen. „Mit den heute in die ASV überführten Krankheitsbildern Epilepsie und Augentumoren hat der G-BA die Voraussetzung dafür geschaffen, dass nun bereits 23 sehr komplexe oder seltene Erkrankungen durch ASV-Teams behandelt werden können“, sagte Karin Maag, unparteiisches Mitglied und Vorsitzende des Unterausschusses ASV, im Anschluss an die Sitzung. (eb)

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