Kommentar zum HPV-Test
Auf Zeit gespielt
Seit 2003, dem Jahr in dem Krankenkassen (!) die ersten Anträge für eine Aufnahme des HPV-Tests als GKV-Regelleistung beim Bundesausschuss gestellt haben, wälzt die gemeinsame Selbstverwaltung eine endgültige Entscheidung von einer Seite auf die andere.
Gleich zweimal wurde in dieser Sache das IQWiG als Gutachter bemüht - mit gleichem Ergebnis: Es gibt Hinweise, dass der Test im Vergleich zur zytologischen Untersuchung einen Zusatznutzen hat.
Aber auch wenn der GBA bald positiv entscheiden würde - Vertragsärzte könnten den Test immer noch nicht erbringen. Denn das ist abhängig vom Bewertungsausschuss. Und der könnte erneut grundsätzlich die Frage nach dem Zusatznutzen stellen.
Dieses Pingpong-Spiel ist kein Einzelfall. Acht Jahre dauerte es, bis der Troponin-Test als Herzmarker Kassenleistung wurde. Angesichts eher überschaubarer Kosten ist derartiger Zeitverbrauch unangemessen, zumal die Industrie in solchen Zeiträumen mitunter schon die nächste Test-Generation entwickelt hat.
Zu denken wäre an eine gesetzliche Fristenlösung, die die Selbstverwaltung unter Druck setzt. Und an eine klare Aufgabenteilung zwischen GBA und Bewertungsausschuss. Wobei dieser nur noch über den Preis zu entscheiden hätte.
Lesen Sie dazu auch: IQWiG: Zweiter Positiv-Bescheid für HPV-Test