Transplantationsmedizin

Auf dem Weg zum Organspenderegister

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Ein Organspendeausweis

Ein Organspendeausweis

© Andreas Franke / picture alliance

Noch immer setzen sich zu wenige Bundesbürger zu Lebzeiten mit der Frage einer möglichen Organspende auseinander. Dadurch müssen vielfach Angehörige entscheiden. Im vergangenen Jahr hatten gerade einmal 15 Prozent der bei der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) gemeldeten möglichen Organspender eine solche persönliche Entscheidung zur Organspende auch schriftlich dokumentiert.

Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“, das 2021 in Kraft tritt, soll sich das ändern. Denn das Gesetz sieht den Aufbau eines bundesweiten Organspenderegisters vor. Dieses lässt bislang aber auf sich warten. Bereits Anfang des Jahres, nachdem die Entscheidungslösung von Bundestag und -rat beschlossen worden war, hatte die Regierung das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) damit beauftragt, ein Register „für Erklärungen zu Organ- und Gewebespende“ zu entwickeln und in Betrieb zu nehmen. Damit es nun vorangeht, schafft das GVWG den rechtlichen Rahmen für das Erfassen und die Evaluation der Daten.

So soll das BfArM die notwendigen Daten erhalten, damit in dem Register Fehlzuordnungen bei Doppelungen persönlicher Daten bei unterschiedlichen Personen verhindert werden. Denn der Zuspruch zum Register hängt wesentlich von seiner Sicherheit ab. Zusätzlich soll das Institut auch die Daten von Transplantationsbeauftragten erheben können, die nicht Ärzte sind. Um die Organspendebereitschaft in der Bevölkerung genauer zu erfassen, soll das BfArM zudem jährlich – anonymisiert – die im Register dokumentierten Erklärungen zur Organ- und Gewebespende auswerten. Der Gesetzgeber erhofft sich so belastbare Daten zu Art und Anzahl der Organspende-Erklärungen, ihren Änderungen und auch der Widerrufe zu erhalten. Darauf könne man dann eine gezieltere Aufklärung der Bevölkerung aufsetzen. (reh)
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