SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
BÄK: Paxlovid®-Abgabe allen Fachrichtungen erlauben

Durch welche Hände soll es gehen dürfen, das Paxlovid?
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Berlin. Nicht nur Hausärztinnen und Hausärzte sollen COVID-19-Virostatika direkt abgeben dürfen, so die Bundesärztekammer (BÄK). Auch Fachärztinnen und Fachärzten aller anderen Fachrichtungen solle dies erlaubt sein, fordert die BÄK in einer Stellungnahme zur geplanten vierten Änderungsverordnung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung.
Darin will Verordnungsgeber Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) Ärzten, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen, die direkte Abgabe etwa von Molnupiravir (Lagevrio®) oder Nirmatrelvir/Ritonavir (Paxlovid®) an Patienten mit einer COVID-19 erlauben.
„Viele der Patientinnen und Patienten befinden sich neben der hausärztlichen auch in einer kontinuierlichen, dauerhaften fachärztlichen Behandlung“, argumentiert die BÄK. „Da eine Einnahme dieser Arzneimittel so schnell wie möglich nach Auftreten der ersten Symptome erfolgen soll, würde eine Rückverweisung an die hausärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzte zu einer vermeidbaren Verzögerung der Behandlung führen.“ (nös)