Medienbericht
Bundesgesundheitsministerium will bis April Strategie zur Suizidprävention vorlegen
Der Auftrag kommt aus dem Parlament: Demnach sollte die Bundesregierung bis Ende Januar 2024 ein Konzept zur Suizidvermeidung vorlegen. Das verzögert sich. Die CDU reagiert verärgert.
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Suizidprävention stärken: Eigentlich sollte die Bundesregierung bis Ende Januar eine entsprechende Strategie vorlegen.
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Berlin. Die Bundesregierung will dem Parlament bis April 2024 ein Konzept zum Ausbau der Suizidprävention vorlegen. Das geht aus einer Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Sabine Dittmar (SPD), auf eine Anfrage des CDU-Innenpolitikers Michael Brand hervor, über die die „Süddeutsche Zeitung“ (Onlineausgabe von Dienstagnachmittag) berichtet.
Nach Vorlage der Strategie solle über weitere Schritte einer möglichen gesetzlichen Regelung der Suizidprävention entschieden werden, schreibt Dittmar dem Bericht zufolge. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundestags vom Juli 2023.
Damals hatte eine übergroße Mehrheit der Abgeordneten für einen Entschließungsantrag gestimmt. Darin ist festgehalten, dass die Suizidprävention nachhaltig gestärkt werden soll.
Vereinbart ist zudem, dass die Bundesregierung bis Ende Januar 2024 ein Konzept vorlegen sollte, wie sich Angebote etwa im Bereich der Telefonseelsorge ausbauen lassen. Das Konzept soll in einer Gesetzesinitiative münden. Dies soll bis Ende Juni geschehen.
„Klare Missachtung des Parlaments“
Dass die Regierung die Frist für die Vorlage der Strategie habe verstreichen lassen, wertet CDU-Politiker Brand der „Süddeutschen Zeitung“ gegenüber als „klare Missachtung des Parlaments“. Dem Bericht zufolge hat auch die FDP-Rechtspolitikerin Katrin Helling-Plahr eine Erklärung des BMG erbeten, warum die Frist für die Vorlage einer Suizidpräventionsstrategie gerissen worden sei.
Laut Zahlen des Nationalen Suizidpräventionsprogramms und der Deutschen Akademie für Suizidprävention kam es in Deutschland im Jahr 2022 zu mehr als 10.000 Selbsttötungen – ein Anstieg von knapp zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Kommentar zur Datenlage rund um Suizidassistenz
Praxis der Sterbehilfe: Mehr Licht, bitte!
Im Vorfeld des Antrags zur Suizidprävention waren im Bundestag im Sommer 2023 zwei fraktionsübergreifende Regelungen zur ärztlichen Suizidassistenz gescheitert. Nötig macht die Neuregelung ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020. Die Karlsruher Richter hatten damals das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für nichtig erklärt und ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben herausgestellt. (hom)