Krankenkassen
BVA-Chef rechnet 2015 mit stabilen Beiträgen
Im kommenden Jahr werde es nicht zu Steigerungen der Beitragssätze der Krankenkassen kommen. 2016 könnte es aber schon anders aussehen, glaubt BVA-Chef Dr. Maximilian Gaßner.
Veröffentlicht:BONN. Die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen für Anfang 2015 stehen, und sie sind genehmigt. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz liegt nach einer Mitteilung des Bundesversicherungsamtes (BVA) bei etwas mehr als 0,8 Prozent.
Das BVA habe alle Genehmigungsverfahren zur Festlegung der kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze der bundesweit tätigen Krankenkassen abgeschlossen, heißt es in einer Pressemitteilung des Amtes.
31 Krankenkassen mit insgesamt 18,1 Millionen Mitgliedern haben demnach den Zusatzbeitragssatz auf 0,9 Prozent festgelegt, wodurch der Gesamtbeitragssatz gegenüber dem Jahr 2014 unverändert bleibt.
Im Schnitt 0,8 Prozent mehr
Bei 35 Krankenkassen mit insgesamt 14,8 Millionen Mitgliedern beträgt der Zusatzbeitragssatz zwischen 0,4 Prozent und 0,8 Prozent, fünf Krankenkassen erheben einen Zusatzbeitragssatz von bis zu 1,2 Prozent.
Der im Durchschnitt erhobene Zusatzbeitragssatz beträgt danach etwas mehr als 0,8 Prozent.
Das Bundesversicherungsamt sei zwar nur für die bundesweit tätigen Krankenkassen zuständig.
Berücksichtige man jedoch auch die Zusatzbeitragssätze der großen AOKen und anderer unter Landesaufsicht stehenden Krankenkassen, ergebe sich aber kein anderes Gesamtbild, heißt es in einer Pressemitteilung des BVA.
Der Präsident des BVA, Dr. Maximilian Gaßner, widersprach der Einschätzung, dass es bereits im Jahr 2015 zu steigenden Zusatzbeiträgen kommen werde.
Natürlich könne im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden, dass der Zusatzbeitragssatz wegen überplanmäßiger Ausgaben korrigiert werden muss. Dass es jedoch zu einem bundesweiten Anstieg kommt, sei wenig wahrscheinlich.
Ab 2016 Erhöhungen "unvermeidlich"
Voraussetzung sei jedoch, dass der Gesetzgeber den Krankenkassen nicht kurzfristig neue Belastungen auferlegt und das Wirtschaftlichkeitsgebot, insbesondere bei Selektivverträgen, konsequent eingehalten wird.
"Für das Jahr 2016 sind Beitragssatzerhöhungen jedoch unvermeidlich, was allein schon daran liegt, dass die Haushalte vieler Krankenkassen im Jahr 2015 von Reserveüberschüssen getragen werden, die im Jahr 2016 nicht mehr vorhanden sind", so Gaßner weiter. (ger)
Einen Überblick über die Beitragssätze Ihrer Krankenkasse finden Sie hier.