Kodier-Tricksereien

BVA straft Kassen ab

Das Bundesversicherungsamt sieht einen Trend: Kassen versuchen häufiger, Ärzte bei der Kodierung zu "beraten".

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BONN. Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat erneut die Versuche von Krankenkassen ins Visier genommen, nachträglich Morbiditätsdaten von Versicherten zu beeinflussen. Das geht aus dem Jahresbericht des BVA für 2015 hervor.

Schon im Jahr zuvor hatte die Behörde eingegriffen, weil Kassen unter Berufung auf Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfungen im Nachgang versucht haben, zusätzliche Diagnosen zu erfassen.

Dabei geht es darum, Morbiditätsdaten so zu beeinflussen, dass die Zuweisungen an die Kasse aus dem Risikostrukturausgleich höher ausfallen. Die entsprechenden Kassen wurden im vergangenen Jahr "aufsichtsrechtlich beraten", in einem Fall wurde ein förmlicher Verpflichtungsbescheid ausgesprochen.

Trendwende in Sicht?

Inzwischen sieht die Behörde eine Trendwende im Verhalten der Kassen: Statt korrigierend in die bereits übermittelten Leistungsdaten einzugreifen, setzen diese immer stärker auf "Beratung" von Ärzten. Dies gelte auch bei Abrechnungsbestimmungen in Selektivverträgen, heißt es.

Überwacht hat die Bonner Behörde auch die Geldanlagen der Sozialversicherungsträger. Neben Kranken- und Pflegekassen sind dies Unfall- und Rentenversicherungsträger. Alle Sozialkassen unter BVA-Kontrolle bunkerten Ende 2014 ein liquides Anlagevermögen in Höhe von 64,1 Milliarden Euro.

Rund eine Milliarden Euro mehr als im Jahr zuvor. Davon entfielen 26,4 Milliarden Euro auf die 78 bundesunmittelbaren Kassen. Das Anlagevermögen der Unfallversicherungsträger wuchs um 12,4 Prozent, das der Rententräger um zehn Prozent. Hingegen verringerten sich die liquiden Mittel der Krankenkassen um fast neun Prozent.

Bundesrat verzichtet auf Anrufung des Vermittlungsausschusses

Das überwiegende Teil der Mittel bei Krankenkassen wurde 2014 in Sicht- und Termineinlagen angelegt (78,3 Prozent). Trotz minimaler Zinsen hat sich der Anteil dieser Anlageform um 4,3 Prozentpunkte erhöht.

Ebenfalls zugelegt haben bei Krankenkassen anteilig die längerfristig in Investmentvermögen gebunkerten Mittel. Ihr Anteil ist im Vergleich zu 2013 von 8,2 auf 9,9 Prozent gestiegen.

Aktuell will die Koalition mit dem 6. SGB IV-Änderungsgesetz Krankenkassen mehr Freiheiten bei der Anlage von Altersrückstellungen für ihre Mitarbeiter geben.

Künftig können bis zu zehn Prozent in Aktien angelegt werden. Der Bundesrat, der das Vorhaben in seiner ersten Lesung kritisiert hatte, kündigte an, am Freitag auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu verzichten. (fst)

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