Kommentar zur KBV-Kampagne
Bedarfsplanung verkorkst
Die Ursache des Gerangels um die Ärztekampagne gegen Teile des Versorgungsstärkungsgesetzes liegt in der verkorksten Bedarfsplanungssystematik.
Die dort angegebenen Versorgungsgrade sind schon nach Einschätzung der Gesundheitsweisen "arbiträre Größen, die in einem letztlich unbestimmten Zusammenhang mit dem realen klinische Bedarf stehen".
Deshalb ist die Debatte, ab wann eine Aufkaufregelung in als rechnerisch überversorgt geltenden Regionen greifen soll, mehr als verwunderlich. Gleichgültig, ob sich die Politik auf 110, 180 oder 200 Prozent als Messlatte entscheidet.
Sie blendet das reale Versorgungsgeschehen aus. Das zu überblicken delegiert der Gesetzgeber daher an die Zulassungsausschüsse. Diesen Gremien gesteht er weite Spielräume zu, auch in als überversorgt geltenden Regionen Arztsitze zuzulassen.
Wichtiger als der aktuelle Streit ist die Renovierung der Bedarfsplanung. Die neue Planung hat dummerweise 3200 Arztsitze gekostet, anstatt neue zu schaffen, was ursprünglich angenommen worden war.
Darunter sind auch 1400 der dringend benötigten Hausarztsitze - auch außerhalb von Ballungsräumen. Neue, an der Morbidität und Sozialstruktur orientierte Zuschnitte müssen her.
Und: Zumindest in manchen Regionen wird die Planung die Sektorengrenze überschreiten müssen.
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