Trotz neuer Regierung
BfArM soll weiter keine tödlichen Betäubungsmittel abgeben
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach setzt die Linie seines Vorgängers fort: Schwer Erkrankte bekommen keine Genehmigung vom BfArM dafür, Medikamente zur Selbststötung kaufen zu dürfen – vorerst.
Veröffentlicht:Berlin. Neue Bundesregierung, neuer Bundesgesundheitsminister: Da stellt sich natürlich die Frage, ob sich auch an den Weisungen gegenüber dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) etwas geändert hat? Darf die Behörde Anträge schwer Kranker auf den Erwerb von tödlichen Betäubungsmitteln inzwischen bescheiden?
Auf eine Anfrage äußert sich das Bundesgesundheitsministerium wie folgt: "Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sieht vor, dass durch fraktionsübergreifende Anträge, also aus der Mitte des Parlaments heraus, das Thema Suizidhilfe einer Entscheidung zugeführt wird. In diesem Zusammenhang wird voraussichtlich auch die Frage beraten werden, ob es Aufgabe des BfArMs sein soll, betäubungsmittelrechtliche Erwerbserlaubnisse zum Zweck der Selbsttötung auszustellen. Die politische Debatte ist abzuwarten."
„Politische Debatte abwarten“
Das sieht auch die FDP-Bundestagsabgeordnete Kathrin Helling-Plahr so. Sie gehörte in der Vergangenheit – übrigens neben Karl Lauterbach – zu denjenigen, die den ehemaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) dafür kritisiert hatten, das BfArM quasi mit einem Bescheidungsverbot zu belegen und die Regelung der Sterbehilfe lieber auszusitzen als einen raschen Neuanfang zu starten. Helling-Plahr glaubt inzwischen sogar, dass heute das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2017 „offenkundig so keinen Bestand“ mehr habe.
Die juristische und tatsächliche Situation für die Betroffenen habe sich durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das 2020 die Strafnorm der geschäftsmäßigen Sterbehilfe (2017) aufhob, „deutlich verbessert“. Der Gesetzgeber müsse aber schnellstmöglich tätig werden, um ein Sterbehilfegesetz auf den Weg zu bringen. Im Koalitionsvertrag der Ampelregierung ist vereinbart, eine Neuregelung des assistierten Suizids baldmöglichst anzustreben.
Abgeordnete: Situation hat sich verbessert
Das Bundesverwaltungsgericht entschied im März 2017, dass Schwerkranke in einer unerträglichen Leidenssituation vom BfArM ausnahmsweise eine Erlaubnis zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital erhalten können, um sich das Leben zu nehmen. Wegen einer Anweisung aus dem Bundesgesundheitsministerium entscheidet das BfArM aber nicht über entsprechende Anträge. Im Herbst 2021 belief sich die Zahl der nicht entschiedenen Anträge auf über 200.
Das Bundesverfassungsgericht hat nach 2020 in weiteren Urteilen darauf hingewiesen, dass dem Gesetzgeber Zeit eingeräumt werden müsse, den assistierten Suizid inklusive eines möglichen Schuztkonzeptes zu regeln. Auch seien, so die Richter, die Suzidwillen durch die Aufhebung des Paragrafen 217 Strafgesetzbuch nicht mehr darauf angewiesen, vom BfArM tödliche Medikamente zu erhalten. (juk)