Politik einig

Breite Front gegen Chefarzt-Boni

Seltene Einmütigkeit im Gesundheitsausschuss: Regierung und Opposition stellten sich einträchtig hinter einen Gesetzentwurf gegen die Chefarzt-Boni. Der Deutschen Krankenhausgesellschaft blieb nur die Rolle der Totalverweigerin.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Sollen Zielvereinbarungen künftig in die Chefarzt-Verträge? In seltener Einigkeit stellten sich die Mitglieder des Gesundheitsausschusses dagegen.

Sollen Zielvereinbarungen künftig in die Chefarzt-Verträge? In seltener Einigkeit stellten sich die Mitglieder des Gesundheitsausschusses dagegen.

© Pixsooz / shutterstock.com

BERLIN. Die "Chefarzt-Boni" werden aller Voraussicht nach zum Auslaufmodell.

Bei einer Anhörung zu einer Gesetzesinitiative von Union und FDP am Montag herrschte Einigkeit zwischen allen Fraktionen: Ökonomisch ausgerichtete Zielvereinbarungen zwischen Kliniken und Ärzten sollen keine Zukunft haben.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) wehrt sich gegen den Zugriff des Gesetzgebers. Sie hat den Gesetzentwurf als "unzulässige Einmischung in die arbeitsrechtliche Privatautonomie der Krankenhäuser" abgelehnt und gefordert, die beiden Paragrafen ersatzlos wieder zu streichen.

Die Ärzte in die Gesamtverantwortung für die medizinische und wirtschaftliche Entwicklung eines Krankenhauses einzubinden, sei legitim und unerlässlich.

Krankenhäusern und Ärzten zu unterstellen, Zielvereinbarungen führten zur vermehrten Erbringung medizinisch nicht indizierter Leistungen, sei nicht gerechtfertigt, heißt es in der Stellungnahme der DKG zum Gesetzentwurf.

DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum interpretierte die Zielvereinbarungen in der Anhörung als Folge der von der Regierung mit den DRG ins System eingebrachten Anreizsysteme.

Der Ärzteseite dagegen gehen die Vorstellungen der Regierungsfraktionen nicht weit genug.

Zum Hintergrund: Bis zum 30. April soll die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) "(...) Empfehlungen zu denjenigen Zielvereinbarungen abgeben, bei denen sich finanzielle Anreize auf einzelne Leistungen beziehen".

Der Bundesärztekammer (BÄK) erscheint dies missverständlich. Ziel einer gesetzlichen Neuregelung solle doch nicht sein, Empfehlungen zu Anreizsystemen einzufordern, sondern doch eher Empfehlungen dazu, in Verträgen mit leitenden Ärzten Zielvereinbarungen zu eliminieren.

Grundsätzliches Verbot problematisch

Die BÄK hält daher eine Änderung des Entwurfstextes für erforderlich. In der BÄK-Version soll die DKG "Empfehlungen abgeben, die sicherstellen, dass auf finanzielle Anreize bei einzelnen Leistungen abstellende Zielvereinbarungen ausgeschlossen sind".

Pikant dabei ist, dass die Autoren des Gesetzentwurfs der DKG die BÄK als "Anstandsdame" zur Seite stellen. Ihre Vertreter sollen darauf achten, dass die Empfehlungen in ethischer und berufsrechtlicher Hinsicht einwandfrei ausfallen.

Eine Vorgabe, die die Krankenhausgesellschaft in Bausch und Bogen ablehnt. Sollten die vorgeschlagenen Regeln Gesetz werden, müssten die Krankenhäuser zudem in ihren Qualitätsberichten darauf verweisen, ob sie sich an die von DKG und BÄK erarbeiteten Empfehlungen halten.

Falls nicht, müssten sie in den Berichten angeben, für welche Art von Operationen sie Zielvereinbarungen abgeschlossen haben. Diese Angaben sollen aber abstrakt erfolgen, ohne dass die privatvertraglichen Rechte von Ärzten und Kliniken verletzt würden.

Den Fokus des Entwurfstextes stärker auf die ökonomischen Anreize auszurichten, wünschen sich die Vertreter des Verbands der leitenden Krankenhausärzte. Das deckt sich mit der Auffassung der Bundesregierung. Im Gesundheitsministerium liest man den Entwurf als Umsteuerungsinstrument.

Die Überschrift über den Paragrafen 136a neu SGB V "Förderung der Qualität durch die DKG" weise darauf hin, dass die bis April eingeforderten Empfehlungen aufzeigen sollten, dass es auch gute mengenabhängige Zielvereinbarungen geben könne. Zum Beispiel bei MRSA-Sanierungen, bei Fortbildungen oder bei Zentrenbildung.

Einem Verbot der "Chefarzt-Boni" erteilten die Rechtssachverständigen in der Anhörung eine Absage. Dies wäre ein zu harter Eingriff in die Rechte der Klinikbetreiber, sagte der Berliner Juraprofessor Helge Sodan.

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