Bund-Länder-Treffen

Krankenhausreform: Bund und Länder finden bei Klinik-Leveln nicht zusammen

Bundesgesundheitsminister Lauterbach sieht einen Durchbruch bei der geplanten Klinikreform. Die Grundstruktur stehe, sagte er nach Gesprächen mit seinen Länderkollegen. Die angedachte Einteilung nach Leveln ist passé.

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„Die Grundstruktur der Reform steht“: Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bei einer Pressekonferenz nach weiteren Bund-Länder-Gesprächen zur geplanten Krankenhausreform.

„Die Grundstruktur der Reform steht“: Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bei einer Pressekonferenz nach weiteren Bund-Länder-Gesprächen zur geplanten Krankenhausreform.

© Felix Müschen/picture alliance

Berlin. Bei der geplanten Krankenhausreform ist eine Einteilung der bundesweit rund 1.700 Häuser nach drei Versorgungsleveln – Grundversorgung, Versorgung in Fachkrankenhäusern und in Häusern der Maximalversorgung – vom Tisch. „Da sind wir nicht zusammengekommen“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Anschluss an Beratungen mit seinen Kolleginnen und Kollegen der Länder.

Bund und Länder hätten gleichwohl einen „Durchbruch“ bei den Gesprächen erzielt und sich auf eine „Grundstruktur der Reform“ geeinigt, setzte Lauterbach hinzu. So würden die bestehenden Fallpauschalen um Vorhaltevergütungen ergänzt.

Die geplanten Leistungsgruppen für die Krankenhäuser wiederum sollten mit einheitlichen Qualitätskriterien hinterlegt sein. „Auf der Grundlage kann dann die Planung stattfinden.“

Über den Sommer soll ein Gesetzentwurf kommen

60 Prozent der Leistungen sollten künftig über Vorhaltepauschalen finanziert, 40 Prozent über Fallpauschalen bezahlt werden, so Lauterbach. Bund und Länder wollten die Qualitätskriterien für die Leistungsgruppen gemeinsam definieren. Bis zur Sommerpause werde man Eckpunkte für die Reform vorlegen, über den Sommer solle dann ein Gesetzentwurf erarbeitet werden.

Lauterbach betonte auch, der Bund halte weiter daran fest, die Qualitätsunterschiede, die es von Klinik zu Klinik gebe, transparent zu machen. Patientinnen und Patienten, die vor einem Eingriff stünden, müssten nachschauen können, wo und mit welcher Qualität der Eingriff gemacht werde. „Diese Transparenz, die will ich darstellen. Davon sind wir einfach nicht abgerückt.“

„Bei den Leveln kommen wir nicht zusammen“, betonte Baden-Württembergs Gesundheitsminister und GMK-Vorsitzender Manfred Lucha (Grüne). Das Entscheidende für die Länder sei die Qualität der Leistungsgruppen, die den Krankenhäusern zugewiesen werden sollten. Die Reform müsse gelingen, darin seien sich alle einig.

Laumann: Leistungsgruppen sind der harte Parameter

Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) erklärte, dass die Leistungsgruppen – in NRW bereits festgezurrt – „in Wahrheit der harte Parameter der Krankenhausplanung sind“. Diese würden von Ländern festgelegt. „Und wenn ein Krankenhaus eine Leistungsgruppe hat, können die Menschen davon ausgehen, dass die Qualität in dieser Leistungsgruppe dann auch von der Strukturqualität und den Fallzahlen her eine akzeptable medizinische Leistung ist.“

Krankenhausplanung bleibe Ländersache, so Laumann. „Das ist unser Job.“ Der Bund wiederum stehe bei der Betriebskostenfinanzierung der Häuser in der Verantwortung. Es sei „klug“, beides zusammenzubringen. Die Sommerpause sei für einen Gesetzentwurf zu nutzen, anschließend könnten Bundestag und Bundesrat ihn auf den Weg bringen, so Laumann.

„Neue Qualität der Zusammenarbeit“

Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) sprach von einer „neuen Qualität der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern“. Der Bund sei den Ländern in vielen Punkten entgegengekommen.

Tatsächlich sind die Pläne nochmals entschärft worden. So geht aus einem geänderten Eckpunktepapier des BMG, das der Ärzte Zeitung vorliegt, hervor, dass „bedarfsnotwendige Leistungen“ auch Kliniken zugewiesen werden können, die nicht alle Vorgaben der Leistungsgruppe erfüllen. Diese Zuweisungen sollen „als Ausnahmen“ zeitlich befristet sein und deren Ergebnisse dann evaluiert werden.

Reimann: Entscheidende Schritte für bedarfsgerechte Versorgung

Die Vorstandschefin des AOK-Bundesverbands, Dr. Carola Reimann, begrüßte die Ergebnisse der Beratungen. „Die Einigung von Bund und Ländern auf die Einführung bundeseinheitlicher Leistungsgruppen und die Kopplung der Vorhaltepauschalen an diese Gruppen sind entscheidende Schritte zur Schaffung einer bedarfsgerechten Krankenhausversorgung“, sagte Reimann am Donnerstag.

Damit sei gewährleistet, dass Planung und Finanzierung künftig in die gleiche Richtung weisen und nicht auseinanderlaufen würden, betonte die AOK-Vorständin. (hom/iss)

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