Altenpflege

Bundesrat gegen "Ausbildung zweite Klasse"

Die Neuordnung der Ausbildungsgänge hat aus Sicht der Länderkammer einen Verlierer. Die Altenpflege. Das ist ein "falsches Signal" rügt der Bundesrat.

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BERLIN. Die Neuordnung der Ausbildungsinhalte für die Pflegeberufe trifft im Gesundheits- und Kulturausschuss des Bundesrats auf große Skepsis.

Sie empfehlen dem Plenum der Länderkammer, das am Freitag tagt, eine Entschließung, in der Fundamentalkritik an der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung geübt wird.

Der Bundestag habe Ende Juni zugestimmt, dass die Ausbildung in der Altenpflege "auf einem deutlich niedrigeren Niveau" erfolgen soll als etwa in der Gesundheits- oder Kinderkrankenpflege, kritisieren die beiden Ausschüsse.

Das sei ein "falsches Signal" im Hinblick auf die berufliche Mobilität und die gleiche Bezahlung von Pflegekräften in Krankenhäusern und in der Langzeitpflege.

Damit gebe die Bundesregierung mit der Verordnung auch das Ziel auf, für Altenpflegekräfte mehr Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen. Stattdessen akzeptiere man für die Altenpflege eine "Ausbildung zweiter Klasse".

Ignoriert werde, dass die fachlichen Anforderungen an die Altenpflege bedingt durch die steigende Multimorbidität im Alter ständig zunähmen.

Lob und Kritik

Bei den Empfehlungen der Bundesratsausschüsse zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz mischen sich Lob und Kritik. Gut sei, dass künftig die tatsächlichen Kosten der Krankenhäuser für das Pflegepersonal voll finanziert würden.

Kritisch wird dagegen die Ausgliederung der Kosten aus dem DRG-System gesehen. Das Fallpauschalensystem habe sich "grundsätzlich bewährt" und sollte daher "fortentwickelt" werden.

Nachbesserungsbedarf sieht die Länderkammer bei den geplanten Personaluntergrenzen in Kliniken. Hier sollte eine zweite Grenze eingezogen werden, mit der "zumindest eine durchschnittliche pflegerische Versorgung sichergestellt werden kann".

Wissenschaftliche Evidenz für den Zusammenhang von Personalstärke und Qualität der Versorgung gebe es zudem nur für examiniertes Personal, erinnert der Bundesrat. Entsprechend dürften die Untergrenzen auch nur dieses Personal berücksichtigen, nicht aber Pflegehilfskräfte.

Vetorecht gefordert

Sollte es künftig zu Leistungseinschränkungen in Klinikabteilungen kommen, weil Pflegepersonal fehlt, fordert der Bundesrat ein "Vetorecht" für die Länder, die für Krankenhausplanung zuständig sind. Diese sollten eingreifen und festlegen dürfen, dass bestimmte Klinik-Kapazitäten für die Versorgung vor Ort unverzichtbar sind.

Der Gesundheitsausschuss mahnt, das "Sofortprogramm Pflege" auch auf Reha-Kliniken zu übertragen. Anderenfalls könnte der Wettbewerb "erheblich verzerrt werden, wenn (...) Kliniken und Altenpflegeeinrichtungen bevorzugt" werden.

Durch Abwanderungen könnten Personalprobleme in Reha-Einrichtungen sich verschärfen, heißt es zur Begründung. Ordnungspolitische Bedenken hat der Bundesrat bei dem Vorhaben, die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Pflegekräfte aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung zu bezahlen.

Dies können pro Pflegeheim bis zu 7500 Euro sein. Dies sei ein "Schritt in die falsche Richtung", da es sich um eine versicherungsfremde Leistung handelt. Hier seien Steuermittel des Bundes gefragt. (fst)

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