TPG-Reformpläne im Bundestag

CSU-Politiker und Hausarzt Pilsinger erhebt Widerspruch zur Widerspruchsregelung

Mehrere Abgeordnete im Bundesländer und mehrere Bundesländer wollen die Widerspruchsregelung für die postmortale Organspende einführen. Doch es gibt Widerspruch.

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Berlin. In der Debatte über eine Neuregelung der Organspende warnt der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger vor einem Systemwechsel. Um die Zahl der Organspenden in Deutschland zu erhöhen, planen Parlamentarier und der Bundesrat einen neuen Anlauf für die Einführung einer Widerspruchsregelung (auch Widerspruchslösung genannt).

Pilsinger appellierte an die Bundestagsabgeordneten, sich nicht der neuen Initiative anzuschließen. Es gebe nach wie vor keine wissenschaftlich fundierten Nachweise dafür, dass eine Widerspruchslösung in anderen Ländern zu einer signifikanten Erhöhung der tatsächlich erfolgten Transplantationen geführt habe, argumentiert er in einem Schreiben an alle Bundestagsabgeordneten, aus dem dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Samstag) berichtet.

Einschnitt in Freiheitsrechte

Pilsinger, Facharzt für Allgemeinmedizin und neben seinem Mandat als angestellter Hausarzt tätig, fügte hinzu: „Einen solch gravierenden Einschnitt in die Freiheits- und Selbstbestimmungsrechte der Menschen in unserem Land halte ich daher weiterhin für politisch und ethisch nicht legitim.“ Hinzu komme, dass sich die Wirkungen der 2020 beschlossenen Reformen bis heute noch gar nicht hätten entfalten können.

Der Bundestag hatte damals eine verstärkte Information der Bürger und die Einführung eines Organspenderegisters beschlossen, das im März diesen Jahres seine Arbeit aufgenommen hat. Zuvor hatte das Parlament auch mehr Geld für die Krankenhäuser, die Organe entnehmen, und eine stärkere Stellung der Transplantationsbeauftragten in den Kliniken beschlossen.

Hausärzte können bekanntlich seit Anfang 2022 ab 14-Jährige alle zwei Jahre zur Organspende beraten und dafür die EBM-GOP 01480 abrechnen (65 Punkte, ca. 7,76 Euro).

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Pilsinger mahnte, die Lektion aus der Corona-Pandemie sei, dass gravierende Einschnitte in die Freiheits- und Selbstbestimmungsrechte nur aufgrund klarer wissenschaftlicher Erkenntnisse mit einem klaren Mehrwert für die Bevölkerung vorgenommen werden dürften.

Gegner einer Widerspruchsregelung verweisen darauf, dass in Deutschland jede medizinische Behandlung der ausdrücklichen Zustimmung des Patienten bedarf. Diese Regel dürfe man ausgerechnet bei der Organspende nicht brechen.

Mitte Juni hatte eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten angekündigt, im Parlament erneut die Einführung einer Widerspruchsregelung vorantreiben zu wollen. Sie begründeten das mit den weiter schwachen Spenderzahlen und der gleichzeitig langen Warteliste, auf der derzeit 8.400 Menschen stehen. Auch mehrere Bundesländer haben im Bundesrat eine entsprechende Initiative gestartet. (KNA/eb)

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