Genehmigungsquote bei 60 Prozent

Cannabis: Regierung hält Versorgung für „bedarfsgerecht“

Vier Jahre nach Änderung des Betäubungsmittelgesetzes will die Regierung am geltenden Rechtsrahmen festhalten.

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Berlin. Die Bundesregierung sieht keinen Bedarf, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verschreibung von Cannabis-Arzneimitteln zu ändern. Gegenwärtig liege die Genehmigungsquote bei der ersten Verordnung von Cannabis bei 60 Prozent, heißt es in der Antwort der Regierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linken-Fraktion im Bundestag. Die entsprechende Änderung des Betäubungsmittelgesetzes ist vor vier Jahren in Kraft getreten.

Eine Verordnung nach Paragraf 31 Absatz 6 SGB V sei nur in „eng begrenzten Ausnahmefällen“ geboten, und zwar dann, wenn eine anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht und wenn „eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbar positive Entwicklung des Krankheitsverlaufs oder auf schwerwiegende Symptome besteht“. Der geltende Rechtsrahmen ermöglicht nach Ansicht der Regierung eine „bedarfsgerechte Versorgung“.

Laut der gesetzlich vorgeschriebenen Begleiterhebung war in rund 75 Prozent der 13.343 dokumentierten Fälle Schmerz der Grund für die Verordnung. In etwa jedem zehnten Fall lag eine Spastik als Verordnungsgrund vor. Anorexie (sechs Prozent), Übelkeit/Erbrechen (vier Prozent), Depression (drei Prozent) und Migräne (zwei Prozent) waren weitere Indikationen. Bei 17 Prozent der Patienten lag Krebs als Grunderkrankung vor. In sechs Prozent der Fälle war es Multiple Sklerose.

Aktuell ist Deutschland noch vollständig vom Import von medizinischem Cannabis abhängig. Voraussichtlich im Mai wird die Cannabisagentur beim BfArM erstmals auf hierzulande geerntete Cannabisblüten zurückgreifen können. Die Fertigstellung entsprechender Produktionsanlagen habe sich pandemie-bedingt verzögert. (fst)

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