Pandemie
Corona-Aufschlag soll stark belasteten Krankenhäusern helfen
Die Corona-Inzidenz steigt weiter – und damit auch die Zahl hospitalisierter COVID-19-Patienten. Das Bundesgesundheitsministerium hat nun einen Vorschlag auf den Tisch gelegt, wie eine Unterstützung der Kliniken aussehen könnte.
Veröffentlicht:Berlin. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will den Krankenhäusern mit einem Versorgungsaufschlag für die Behandlung von Corona-Patienten zur Seite springen. Die Lage der Kliniken sei derzeit auch wegen der steigenden Zahl hospitalisierter COVID-19-Patienten wieder angespannter, heißt es in einem der „Ärzte Zeitung“ vorliegenden Papier des Ministeriums.
Krankenhäuser, die wegen der Behandlung von Corona-Patienten „intensiv“ belastet seien, benötigten daher weitere Unterstützung. Konkret schlägt das BMG einen „pauschalen steuerfinanzierten Versorgungsaufschlag“ für jeden stationär aufgenommenen Corona-Patienten vor – rückwirkend ab dem 1. November 2021 bis zum 20. März 2022.
Auch Erlösausfälle wegen Minderbelegung adressiert
Das Geld solle zusätzlich zur sonstigen Vergütung fließen – aber nur, wenn es sich um einen „Fall mit labordiagnostisch bestätigter SARS-CoV-2-Infektion“ handelt, stellt das Ministerium klar. Adressiert werden sollten damit auch Erlösausfälle, die einer Klinik wegen der Minderbelegung infolge der Behandlung von COVID-19-Patienten entstehen – etwa weil das betreffende Haus planbare Eingriffe verschieben muss.
Der Aufschlag soll sich nach dem prozentualen Anteil der Tagespauschale für somatische Krankenhäuser, multipliziert mit der durchschnittlichen stationären Verweildauer eines Corona-Patienten, richten. Die Pauschalen lägen je nach Fallschwere und Verweildauer zwischen 360 und 760 Euro, so das BMG.
Aufschlag zwischen 4500 und 9500 Euro
Bei einer anteiligen Berücksichtigung von 90 Prozent der tagesbezogenen Pauschale und einer durchschnittlichen Verweildauer eines Corona-Patienten von 13,9 Tagen ergebe sich ein Versorgungsaufschlag zwischen 4500 und 9500 Euro.
Allerdings: Der Versorgungsaufschlag für 2021 soll bei der Ermittlung des coronabedingten Erlösausgleichs eines Krankenhauses für das laufende Jahr berücksichtigt sein. „Es handelt sich insoweit um eine temporäre Liquiditätshilfe, die im Rahmen des verpflichtend durchzuführenden Erlösausgleichs zurückzuzahlen ist.“
Die Hilfsleistung soll nicht für die Finanzierung nicht-belegter Betten gelten. Das sei das Prinzip des früheren Konzepts der Ausgleichszahlungen gewesen, betont das Ministerium. Sofern Länder oder Kommunen eine Freihaltung von Betten für nötig hielten, liege die „Verantwortung für eine mögliche Kompensation“ bei den dortigen Entscheidungsträgern.
RKI: Bei 50.000 Fällen müssen etwa 3000 in die Klinik
Der Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI), Professor Lothar Wieler, hatte zur Hospitalisierung infolge der Corona-Infektionen kürzlich dramatische Zahlen genannt: Von 50.000 neuen Fällen an einem Tag – dem bisher höchsten Wert in Deutschland am vergangenen Donnerstag – müssten anschließend etwa 3000 stationär behandelt werden. „Mindestens“ 350 Patienten kämen schätzungsweise auf die Intensivstation. „Mindestens“ 200 verstürben „nach einiger Zeit“.
Natürlich könnten diese Zahlen schwanken, so Wieler. Sie hingen von mehreren Faktoren ab. Je mehr ältere Menschen sich infizierten, desto höher fielen etwa die Sterbfallzahlen aus. Daher gelte: „Wir müssen jetzt Ansteckungen verhindern.“
Änderung am KHG notwendig
Mit dem Vorschlag eines Versorgungsaufschlags für die Kliniken wendet sich das Haus von Noch-Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) an die mutmaßlichen „Ampel“-Koalitionäre. Diese wollen mit ihrem Gesetzentwurf für neue Corona-Maßnahmen ab dem 25. November auch den Krankenhäusern finanziell helfen.
Um den Versorgungsaufschlag umzusetzen, sei das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) zu ändern – auf dem Wege einer Verordnung des BMG lasse sich das nicht regeln, heißt es im Papier des Ministeriums. Politiker von SPD, Grünen und FDP hatten betont, für Ergänzungen an ihrem Corona-Gesetz offen zu sein.
Verabschieden will der Bundestag das Regelwerk an diesem Donnerstag – am Freitag will sich der Bundesrat damit befassen. Zeit für Änderungsanträge wäre also noch. (hom/af)