Landkreistag fordert
Corona-Beschränkungen nicht mit dem Holzhammer
Bund und Länder diskutieren darüber, wie mit lokalen und regionalen Coronavirus-Ausbrüchen am besten umzugehen ist. Der Deutsche Landkreistag wehrt sich gegen drastische Schritte.
Veröffentlicht:Berlin. Die Bundesregierung plant offenbar eine zielgenauere Steuerung von lokalen und regionalen Ausbrüchen des SARS-CoV-2-Virus. Nach dem massenhaften Auftreten des neuartigen Coronavirus in fleischverarbeitenden Betrieben in Gütersloh und Warendorf will die Regierung bei neuerlichen Vorkommnissen die Reaktionsgeschwindigkeit erhöhen.
Auch Einschränkungen der Bewegungsfreiheit für die Bewohner betroffener Kreise sind im Gespräch. Darüber habe Kanzleramtschef Helge Braun am Montagabend mit den Leitern der Staatskanzleien der Länder bei einer Video-Schalte einen „ergebnisoffenen Austausch“ geführt, wie dpa berichtet.
Landkreistag reagiert prompt
Die Reaktion aus den Regionen kam am Dienstagvormittag. Gegen pauschale Ausgangs- und Reisebeschränkungen auf Landkreisebene hat sich der Deutsche Landkreistag (DLT) ausgesprochen. „Das Agieren der Landkreise Gütersloh und Warendorf hat gezeigt, dass wir örtlich begrenzte Ausbrüche gut in den Griff bekommen“, sagte DLT-Präsident Landrat Reinhard Sager am Dienstag.
Kreisweite Lockdown-Maßnahmen könnten daher immer nur dann ein Mittel sein, wenn andere Möglichkeiten ausgeschöpft seien und eine Begrenzung des Infektionsgeschehens anders nicht gelinge. Gleiches gelte für „drastische Schritte“ wie Ausreiseverbote. „Es geht eher um chirurgische Präzision als um den Holzhammer“, sagte Sager.
Sager für „dezentrale Ansätze“
Sager plädierte für dezentrale Ansätze, die erwiesenermaßen bereits funktioniert hätten und geeignet seien, Testungen hochzufahren und Quarantänemaßnahmen anzuordnen.
Zuletzt hatten mehr als 1000 positiv getestete Mitarbeiter des Fleischverarbeiters Tönnies in Nordrhein-Westfalen zu kreisweiten Einschränkungen des öffentlichen Lebens in zwei Landkreisen geführt. Andere Bundesländer hatten daraufhin Beherbergungsverbote für Menschen aus diesen Kreisen ausgesprochen oder aktuelle negative Coronatest-Ergebnisse zur Bedingung für die Einreise gemacht. Die Beschränkungen sind inzwischen aufgehoben.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die von der nordrhein-westfälischen Landesregierung ausgesprochenen Einschränkungen aufgehoben. Die Begründung lautete: Der kreisweite Lockdown war überzogen und nicht ausreichend differenziert.