Testverordnung
Corona-Teststellen sollen deutlich weniger Geld bekommen
Gesundheitsminister Jens Spahn will den Spielraum für Abrechnungsmanipulationen in den Corona-Teststellen enger machen. Der Preis soll dramatisch sinken.
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Ein Corona-Schnelltest: Künftig sollen es höchstens elf Euro sein, die die Teststellen abrechnen dürfen.
© Sebastian Gollnow/dpa
Berlin. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plant die Vergütungen für die Bürgertests deutlich einzudampfen. Statt 21 Euro sollen es künftig höchstens elf Euro sein, die die Teststellen abrechnen können sollen. Das geht aus einem Eckpunktepapier zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung hervor, das der „Ärzte Zeitung“ vorliegt.
Die Vergütung für die Abstriche soll demnach nur noch acht Euro betragen. Derzeit können zwölf Euro abgerechnet werden, wenn ein Arzt den Abstrich nimmt sogar 15. Der Preis für die Sachkosten soll von sechs Euro auf drei Euro halbiert werden. Dies folge der Preisentwicklung auf den Märkten.
KVen sollen Plausibilität prüfen
Nur Einrichtungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sollen dem Papier zufolge noch eine „Beauftragung als Testzentren“ mit umfassender Finanzierung erhalten können. Private Teststellen sollen dagegen allein die abgesenkten neuen Vergütungssätze erhalten.
Die KVen sollen den „expliziten Auftrag“ erhalten, die Abrechnungen der Teststellen auf Rechtmäßigkeit und Plausibilität zu prüfen. „Dazu gehören insbesondere die reguläre leistungserbringerbezogene Prüfung des Umfangs der Leistungen sowie die (auch rückwirkende) Stichprobenprüfung“, heißt es in den Eckpunkten.
Weil bei den „Akteuren“ unterschiedliche Auffassungen zu den konkreten Dokumentationserfordernissen beständen, soll es in der nächsten Version der Verordnung und in den Abrechnungsanforderungen der KBV eine Aufzählung dazu geben. Sammelabrechnungen für mehrere Teststellen solle es nicht mehr geben.
15.000 Anbieter von Bürgertests
Zudem wird geprüft, Mitteilungspflichten der KVen über die an die Teststellen geleisteten Zahlungen einzuführen. Die „abrechnungsbegründenden Unterlagen“ müssen die Betreiber auch jetzt schon bis zum 31. Dezember 2024 aufbewahren.
Die Pläne, die Regularien zu verschärfen, ausgelöst haben staatsanwaltliche Ermittlungen gegen mehrere Teststellen-Betreiber. In Deutschland gibt es aktuell rund 15.000 Anbieter von kostenlosen Bürgertests. (af)