Pflege-Bevollmächtigter Westerfellhaus
Corona zeigt: Neue Aufgabenverteilung zwischen Ärzten und Pflegekräften nötig
Der Pflege-Bevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, will heilkundliche Tätigkeiten für Pflegebeschäftigte auch in der Regelversorgung verankert sehen. Die COVID-19-Pandemie zeige, wie wichtig der Schritt für eine gelingende Versorgung sei.
Veröffentlicht:Berlin. Die Bundesregierung will die Neuverteilung der Aufgaben zwischen Ärzten und Pflegebeschäftigten vorantreiben.
Die Coronavirus-Pandemie zeige, dass eine interprofessionelle Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe nötig sei, „um eine optimale Versorgung der Patienten und Pflegebedürftigen auch in Krisenzeiten sicherzustellen“, sagte der Pflege-Bevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, am Freitag.
Notlage ermöglicht Heilkunde-Übertragung
Das Ende März verabschiedete erste Pandemie-Gesetz des Bundes sieht vor, dass Pflegekräfte und andere Gesundheitsfachberufe unter bestimmten Voraussetzungen heilkundliche Tätigkeiten ausüben dürfen. Entsprechendes regelt Paragraf 5a des Infektionsschutzgesetzes.
Alten-, Gesundheits- und Krankenpfleger wie Notfallsanitäter können demnach heilkundlich tätig werden – sofern sie die für entsprechende Aufgaben nötigen Kompetenzen und Erfahrungen mitbringen. Die Regelung gilt aufgrund des „Vorliegens einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ und ist zunächst bis Ende März 2021 befristet.
„Dieser Schritt war richtig, da Pflegefachkräfte grundsätzlich zur Übernahme ausgewählter heilkundlicher Aufgaben qualifiziert sind“, kommentierte Westerfellhaus den Passus. Nun gelte es, die bei Notlagen wie Corona übertragene Verantwortung zeitnah in den Regelbetrieb zu übernehmen.
Wundversorgung und Diabetes
Als Beispiele für eine Kompetenzerweiterung in Richtung Pflege nannte Westerfellhaus die Versorgung chronischer Wunden, Diabetes und Infusionstherapien. Gleichzeitig seien die Fachkräfte von leichten Pflegeverrichtungen und pflegefernen Hilfstätigkeiten zu entlasten.
Ende Januar hatte die Bundesregierung als Ausfluss der „Konzertierten Aktion Pflege“ (KAP) eine Arbeitsgruppe zur Neujustierung der interprofessionellen Zusammenarbeit eingesetzt.
Vorarbeiten der KAP umsetzen
Die KAP hatte neue Standards in der Zusammenarbeit von Ärzten, Pflegeprofis und anderen Gesundheitsberufe als Ziel formuliert. Bei konsequenter Auslegung könnte das auf eine Aufweichung des Arztvorbehalts hinauslaufen. Ärzteorganisationen stehen dem ablehnend gegenüber.
Westerfellhaus betonte, Patientenversorgung habe künftig in einem „guten Qualifikationsmix und in verstärkter interprofessioneller Zusammenarbeit über die Sektorengrenzen hinaus“ zu erfolgen. Nur dann gelinge sie auch, so der CDU-Politiker.
Pflegeeinrichtungen seien zudem an die Telematik-Infrastruktur anzuschließen, sagte Westerfellhaus. „Pflegekräfte müssen sicher, schnell und aufwandsarm mit niedergelassenen Ärzten, Physiotherapeuten, Apothekern und Krankenhäusern kommunizieren können.“ Besser vernetzt bedeute für die Pflegebedürftigen schlussendlich „besser versorgt“.