Gesundheitsministerkonferenz

Die wichtigsten Beschlüsse im Überblick

Die Gesundheitsministerkonferenz tagte in Rostock. Die "Ärzte Zeitung" gibt einen Überblick über die wichtigsten Beschlüsse.

Veröffentlicht:

Abrechnungsbetrug in der Pflege: Nach den kürzlich publik gewordenen Betrugsfällen in der Pflege baten die Länderminister das Bundesgesundheitsministerium, den im Anti-Korruptionsgesetz vorgesehenen Erfahrungsaustausch im Pflegebereich bundesweit zu ermöglichen.

Sozialhilfeträger sollen einbezogen und die Ergebnisse so aufbereitet werden, dass sie nutzbar sind. Die Justizministerkonferenz wurde gebeten zu prüfen, ob Schwerpunktstaatsanwaltschaften bei der Bekämpfung von Abrechnungsbetrug helfen können.

Öffentlicher Gesundheitsdienst: Um mehr Ärzte von einer Tätigkeit im ÖGD zu überzeugen, ist nach GMK-Ansicht neben einer Angleichung der Gehälter an jene von Klinik-Ärzten auch ein neues Leitbild wichtig. Alle Träger und engagierte Verbände sollten hierzu in eine Diskussion eintreten.

Die GMK spricht sich für eine stärkere Verbindung des ÖGD mit der Wissenschaft sowohl in der Forschung als auch in der medizinischen Aus- und Weiterbildung aus.

Masterplan Medizinstudium 2020: Die Runde der Gesundheitsminister hat sich auf ein Pflichtquartal in der ambulanten Versorgung geeinigt (die "Ärzte Zeitung" berichtete). Nach dem Praktischen Jahr soll es eine Prüfung in der Allgemeinmedizin geben. Zur Frage einer Landarztquote soll mit den Kulturministern nachverhandelt werden.

Delegation und Substitution: Das Bundesgesundheitsministerium soll prüfen, ob eine erweiterte Delegation ärztlicher Leistungen durch eine Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen der Gesundheitsfachberufe erreicht werden kann.

In die Überlegungen soll auch die Möglichkeit einer Substitution einbezogen werden. Die GMK begründet den Vorstoß mit dem zunehmenden Fachkräftemangel bei steigendem Leistungsbedarf. Die GMK bezieht sich unter anderem auf Schleswig-Holstein, wo seit kurzem Notfallsanitätern die Fähigkeit vermittelt wird, heilkundliche Maßnahmen durchzuführen.

Kliniken: Um der Überlastung von Notfallambulanzen an Krankenhäusern entgegenzuwirken, soll die Einrichtung von Brückenpraxen rechtlich geprüft werden. Diese sollen als gemeinsame Einrichtung von niedergelassenen Ärzten und Kliniken betrieben werden, um die sektorenübergreifende Zusammenarbeit zu stärken.

Flüchtlingsversorgung: Die GMK wünscht sich einen breiten Austausch, der unter anderem die Erfahrungen mit der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge und Kooperationen zwischen den verschiedenen Beteiligten in der Versorgung umfasst.

Als "Chance und Herausforderung" bezeichneten die Länderminister die Aufgabe, Flüchtlinge mit medizinischer oder pflegerischer Ausbildung und anerkannten Qualifikationen in das deutsche Gesundheitswesen zu integrieren.

Auf der nächsten GMK im Jahr 2017, die in Bremen stattfindet, soll die Versorgung älterer Menschen im Mittelpunkt stehen. Dabei sollen die Möglichkeiten einer verstärkten Patientenbeteiligung ausgelotet und Handlungsempfehlungen zur Weiterenwticklung der Versorgung erarbeitet werden. (di/jk)

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