Anhörung im Gesundheitsausschuss
Drittes Pandemie-Gesetz: Verbände wollen Nachbesserung im Detail
Organisationen wie BÄK, KBV oder Kassen üben bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss nur mit zarter Hand Kritik am dritten Pandemie-Gesetz.Was KBV, BÄK und GKV zu beanstanden haben im Einzelnen.
Veröffentlicht:Berlin. Verbände und Einzelsachverständige haben Änderungswünsche am Dritten Pandemie-Gesetz vor allem im Detail vorgetragen. Der Gesundheitsausschuss hat am Donnerstag in einer dreistündigen Anhörung den Entwurf eines dritten Gesetzes „zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ unter die Lupe genommen. Ende Oktober hatte der Entwurf das Bundeskabinett passiert.
Abseits der vielfach diskutierten Frage einer stärkeren Beteiligung des Bundestags an der Steuerung der Pandemie-Maßnahmen standen die fachbezogenen Regelungsvorhaben im Gesetzentwurf im Fokus. So soll beispielsweise von Behörden eine digitale Einreiseanmeldung nach Aufenthalt in einem Risikogebiet angeordnet werden können. Der Entwurf regelt auch die im „Pakt für den ÖGD“ angestrebte Stärkung der Digitalisierung durch ein Förderprogramm des Bundes. Meldepflichtige Labore sollen verpflichtet werden, SARS-CoV-2-Meldungen über das elektronische Melde- und Informationssystem (DEMIS) vorzunehmen.
Die Verbände haben dazu Stellung genommen – mit verhaltener Beanstandung. Die wesentlichen Kritikpunkte:
- Die Bundesärztekammer sieht die geplante Erfassung von Daten im Rahmen der erhofften Impfungen gegen SARS-CoV-2 kritisch. Es gebe bereits ein etabliertes Pharmakovigilanz-System, an dem auch die Arzneimittelkommission der Ärzteschaft beteiligt sei. Die BÄK regt die Schaffung eines zentralen, bundeseinheitlichen Impfregisters an. Institutionen wie das Robert Koch-Institut, die mit der Erfassung beauftragt sind, könnten dann die Impfdaten zeitnah auswerten.
- Die KBV bewertet die angedachten bundesweiten Regelungen im Falle einer nationalen Impfkampagne gegen das Corona-Virus skeptisch. Nach KBV-Meinung wäre es aus „Effektivitätsgründen zwingend erforderlich“, auf „etablierte regionale Wege zu setzen“: Die Impfungen sollten „soweit als möglich in regionalen Bahnen“ bleiben, um eine zügige Umsetzung nicht zu gefährden. Per Rechtsverordnung in die Inhalte regionaler Impfvereinbarungen einzugreifen sei problematisch, da dieses Vorgehen die regionalen Versorgungsbedarfe nicht hinreichend berücksichtigen könne.
- Der GKV-Spitzenverband begrüßt die angekündigte Kostenübernahme des Bundes für COVID-19-Impfstoffe, für Impfbesteck sowie für das Zubehör durch Bund und Länder. Nicht nachvollziehbar und abzulehnen ist aus Sicht des Spitzenverbands dagegen, dass die Kosten für Impfungen und Testungen auf SARS-CoV-2 von nicht gesetzlich Versicherten durch die GKV-Solidargemeinschaft getragen werden sollen. Das sei „nicht nachvollziehbar und abzulehnen“ – hier seien andere Kostenträger, unter anderem die PKV, in der Pflicht.
- Der Deutsche Landkreistag hält nichts davon, dass der Bund für sich das Recht verbriefen lassen will, im Falle einer epidemischen Lage auf die Hilfsorganisationen der Länder zuzugreifen: Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser-Hilfsdienst, Arbeiter-Samariter-Bund und die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft soll der Bund gegen Auslagenerstattung beauftragen können, Hilfe zu leisten. Diese Organisationen müssten beim Katastrophenschutz mitwirken, der den Ländern obliege. Ohne die personellen und sachlichen Ressourcen der Blaulicht-Organisationen könnten Länder und Landkreise einen wirksamen Katastrophenschutz nicht sicherzustellen.
Am 18. November soll das Gesetz voraussichtlich abschließend im Bundestag beraten und beschlossen werden.