Kommentar – Paragraf 219a-Konsens
Ein Akt der Erschöpfung
Koalitionen sind keine Liebesheiraten. So stellt sich denn auch der Kompromiss über die Information bei Schwangerschaftsabbrüchen eher als Akt der Erschöpfung dar, denn als wohlüberlegte Entscheidung des Souveräns.
Es ging, wie so häufig in der großen Koalition, SPD und Union am Ende nur noch um Gesichtswahrung. Das Ergebnis ist bescheiden: Das Verbot der „Werbung“ für einen Schwangerschaftsabbruch bleibt bestehen, eine Ausnahmeklausel erlaubt Ärzten nunmehr ohne Sanktionsandrohung auf dieses medizinische Angebot hinzuweisen.
Ob die Minimalregelung Ärzte davor bewahren kann, reihenweise von selbst ernannten Lebensschützern angezeigt zu werden, ist ungewiss.
Am Ende überwog in der Koalition die Einsicht, dass der Kollateralschaden des weiter anhaltenden Streits weit über die Frage des Werbeverbots hinausgeht. Wer den in zähen gesellschaftlichen Auseinandersetzungen gefundenen Konsens über das gesetzgeberische Schutzkonzept für das ungeborene Leben – und die Rechtslage bei Schwangerschaftsabbrüchen – aufbohren will, der sollte einen Plan B in der Tasche haben. Da dieser fehlt, streckten die Koalitionäre die Waffen. Rechtsfrieden sieht anders aus.
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