Misshandlung
Ein IV-Vertrag für verletzte Kinder
Misshandelte Kinder medizinisch zu versorgen ist sehr aufwändig. Viele der notwendigen Diagnostik- und Therapiemaßnahmen sind nicht im GKV-Leistungskatalog erfasst. Jetzt soll ein IV-Vertrag helfen.
Veröffentlicht:KÖLN. Die medizinische Versorgung von misshandelten und missbrauchten Kindern und Jugendlichen braucht eine gesicherte finanzielle Basis, fordert die Barmer GEK.
"Der Gesetzgeber muss handeln, um die beim Kinderschutz bestehende Versorgungs- und Finanzierungslücke zu schließen", sagt der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Krankenkasse Dr. Rolf-Ulrich Schlenker.
Die Barmer GEK hat einen Vertrag zur integrierten Versorgung mit der Vestischen Kinder- und Jugendklinik Datteln (Nordrhein-Westfalen) geschlossen, die seit 2011 eine Ambulanz für Kinderschutz und Kindergynäkologie betreibt (wir berichteten).
Die Patienten werden dort von einem multiprofessionellen Team bestehend aus speziell geschulten Ärzten, Sozialarbeitern und Pflegenden betreut. Die Mitarbeiter stehen in engem Kontakt mit Jugendämtern und der Polizei. Die Versorgung der jungen Patienten sei sehr aufwändig, betont Schlenker.
"Viele dieser Maßnahmen in der Diagnostik und Therapie einschließlich der Dokumentation werden bislang nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen abgebildet und damit nicht vergütet."
Von der Barmer GEK erhält die Ambulanz künftig Komplexpauschalen. Damit werden unter anderem die umfassende Anamnese, die Diagnostik inklusive einer gründlichen Ganzkörperuntersuchung, die leitliniengerechte Therapie und die umfangreiche Dokumentation von Verletzungen vergütet sowie die interprofessionellen Hilfekonferenzen.
Nach Angaben der Klinik beträgt die Pauschale für die teilstationäre Versorgung 475 Euro pro Fall und für die - seltenere - stationäre 2800 Euro. Die Beträge bilden gemittelt über alle Fälle den Mehraufwand der Mitarbeiter ab.
Die Ambulanz hat im vergangenen Jahr 450 Patienten versorgt, vom Neugeborenen bis zum 18-Jährigen. Bei 50 von ihnen ging es um die gynäkologische Abklärung, bei der großen Mehrzahl um die Abklärung von Missbrauch, Misshandlung oder Vernachlässigung.
Rechtsmediziner hinzugezogen
"Zu uns kommen Kinder mit Blutergüssen, frischen oder alten Knochenbrüchen oder mit Verbrennungen und Verbrühungen, die nicht Folge eines Unfalls waren, mit Symptomen wie Unterernährung oder Entwicklungsverzögerungen als Folge mangelnder Fürsorge", erläutert die verantwortliche Ärztin Dr. Tanja Brüning.
Eine weitere Gruppe sind die Opfer sexuellen Missbrauchs. Nicht immer könne die Untersuchung eindeutige Beweise liefern, oft werde die Rechtsmedizin zur Begutachtung der Befunde hinzugezogen.
"Unsere Aufgabe ist nicht primär, einen Täter zu überführen, sondern die notwendigen Untersuchungen durchzuführen, ohne das Kind dabei unnötig zu belasten", stellt sie klar. Wichtig sei die Anpassung an das Tempo der jungen Patienten. Gerade Untersuchungen, die sie noch nicht kennen, müssten den Kindern in Einzelschritten gut erklärt werden, sagt Brüning.
Der Bedarf nach der qualifizierten Diagnostik und Beratung ist groß. Die Klinik habe den Umfang der Medizinischen Kinderschutzambulanz kontinuierlich ausgebaut, berichtet Geschäftsführer Andreas Wachtel. "Jedes Mal, wenn wir den Stellenanteil der Ärztin für den Kinderschutz verdoppelt haben, verdoppelten sich auch die Patientenzahlen."
Die Arbeit der Ambulanz wird bislang fast ausschließlich über Spenden finanziert. "Dass die Barmer GEK den Vertrag zur Finanzierung der Leistungen unterzeichnet hat, ist für uns daher ein sehr wichtiger Schritt auf dem Weg zur Sicherung dieser Arbeit", sagt Wachtel.
Vorstandsvize Schlenker sieht seine Kasse als Vorreiter. Der Vertrag habe Leuchtturmcharakter, sagt er. "Es wäre wünschenswert, wenn wir damit eine Versorgungsdebatte anstoßen könnten."
Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Geld ist Zeit