Kommentar zu Mutter-Kind-Kuren
Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer
Mit einiger Genugtuung macht das Müttergenesungswerk darauf aufmerksam, dass die Kassen im ersten Halbjahr 2012 nach vorläufigen Daten rund 20 Prozent mehr Mutter-Kind-Kuren genehmigt haben.
Doch hier ist Vorsicht geboten! Nachdem im ersten Quartal 2011 13,7 Prozent weniger Anträge bewilligt worden waren. Man sieht: Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer.
Tatsache ist: Der Gesetzgeber normiert im SGB V Pflichten für die gesetzlichen Kassen - und die scheren sich einen Teufel drum. Mit dem Wettbewerbsstärkungs-Gesetz von 2007 sind Mutter-Kind-Kuren keine Ermessensleistung der Kassen mehr, sondern Pflichtleistungen.
Der Effekt blieb mäßig. Die Ausgaben für diese Kuren stiegen binnen Jahresfrist gerade um zehn Prozent auf 337 Millionen Euro, um im Folgejahr auf 317 Millionen Euro zurückzufallen.
Zum Vergleich: 1999 gaben die Kassen noch 420 Millionen Euro aus. Seitdem hat sich das beliebte Bürokratenspiel entwickelt, Antragsteller erst einmal abzuweisen. Gerade vulnerable Patientengruppen knicken dann leicht ein.
Das Patientenrechtegesetz wird daran auch wenig ändern. Es verschafft nur denen mehr Durchsetzungskraft, die eh mit kräftigen Ellenbogen ausgestattet sind.
Lesen Sie dazu auch den Bericht: Mutter-Kind-Kuren: Kassen wieder großzügiger