Kommentar zur Familienversicherung
Etikettenschwindel
Mit Begriffen wird Politik gemacht. Dies gilt auch für die "beitragsfreie Mitversicherung" in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Dass diese Wortschöpfung ein Etikettenschwindel ist, mit dem tatsächliche Sachverhalte verdeckt werden, zeigt eine Studie der Bertelsmann-Stiftung über die Familienversicherung in der GKV.
Statt Kostgänger ("beitragsfrei") zu sein, sind Familien vielmehr Nettozahler in der GKV. Sie stützen die umlagefinanzierte Sozialversicherung durch ihre Beiträge und gleichzeitig durch ihre Erziehungsleistung.
Letzteres hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Pflegeurteil im März 2001 bereits eindeutig formuliert: Für den künftigen Bestand des Systems ist "nicht nur die Beitragszahlung, sondern auch die Kindererziehung konstitutiv".
Die Karlsruher Richter gaben dem Gesetzgeber einen Prüfauftrag mit auf den Weg, die Konsequenzen des Urteils auch für die anderen Sozialkassen zu untersuchen. Nichts ist seitdem passiert.
Die Bertelsmann-Studie hebt dieses Großthema nun wieder auf die Agenda. Wer - gerade in Zeiten von Wahlen - von sozialer Gerechtigkeit redet, der muss Familien im Beitragsrecht der GKV entlasten. Freibeträge für Kinder wie bei der Einkommensteuer wären ein erster Schritt in die richtige Richtung.
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